2023 war das erste volle Jahr nach der Pandemie, in dem Reisen ohne Beschränkungen wieder möglich waren. Mit dem sinkenden Informationsbedarf ging nach den Rekordergebnissen der Vorjahre die Anzahl der Anfragen an die Bürgerservice-Hotline und der Zugriffe auf die BMEIA-Webseite zurück. Mit über 5 Millionen Webzugriffen und knapp 25.000 Anrufen blieben beide Kennzahlen über dem Vor-Pandemie-Niveau. 233.240 Personen registrierten sich darüber hinaus auf dem Auslandsserviceportal des BMEIA. Damit erhielten sie elektronisch Zugang zu aktuellen Reiseinformationen und konnten im Krisenfall gezielt und rasch benachrichtigt werden. Die hohen Zahlen spiegeln den breiten Bekanntheitsgrad des BMEIA als modernen Dienstleister für konsularische Services und die positive öffentliche Wahrnehmung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements durch das BMEIA wider. Das Ziel der Unterstützung und Hilfestellung für im Ausland lebende bzw. in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher konnte 2023 somit erfüllt werden.
Durch die verstärkte Reisetätigkeit und berufliche Mobilität ist die Gesamtzahl aller konsularischer Amtshandlungen 2023 gegenüber dem Vorjahr (410.000) um 20% auf knapp 500.000 angestiegen. Die Unterstützungsleistungen durch die 103 Vertretungsbehörden im Ausland reichen von der Dokumentenbeschaffung bis zur Betreuung und ggf. Evakuierung im Krisenfall. Besonderes Augenmerk gilt weiterhin der professionellen Betreuung von Anzeigelegenden im Verfahren nach § 58c StBG (erleichterter Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für NS-Verfolgte und deren Nachkommen). Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2020 gab es dafür Anzeigen von 37.879 Personen, 27.800 positive Bescheide wurden ausgestellt.
Ende 2023 waren knapp 160 Österreicherinnen und Österreicher außerhalb Österreichs in Haft. Mit den tagesaktuellen Schwankungen entspricht dies dem Durchschnittswert der letzten Jahre. Wenn die bzw. der Inhaftierte zustimmt und das Haftland dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WKK) beigetreten ist, muss gem. Art. 36 WKK auf Verlangen der/des Betroffenen die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland informiert werden. Die Betreuung durch die Vertretungsbehörde reicht von der Vermittlung bei Sprachproblemen, Unterstützung bei der Organisation eines Rechtsanwalts, Haftbesuchen und Prozessbegleitung bis zur Überstellung in den österreichischen Strafvollzug. Sehr große Unterschiede bei den Haftbedingungen in und außerhalb von WKK-Vertragsstaaten und die Schwere des angelasteten Vergehens führen in jedem Haftfall zu einem unterschiedlichen Betreuungsausmaß.
Das BMEIA setzt sich dafür ein, dass die rund halbe Million Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher weltweit den selben Zugang zu den digitalen Angeboten der Republik erhalten wie Personen mit Wohnsitz in Österreich. Bereits vor dem offiziellen Start auf Bundesebene im Dezember 2023 war die ID Austria (Weiterentwicklung der Handy-Signatur) an allen Vertretungsbehörden weltweit im Einsatz. Auch die Möglichkeit der elektronischen Zustellung eines behördlichen Schreibens an registrierte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger besteht bereits seit einigen Jahren.
Zur Stärkung der Kundenfreundlichkeit und eines professionellen Visabetriebs wurde 2023 an den Vertretungsbehörden mit hohen Visaantragszahlen bzw. mit einem mehrere Staaten umfassenden Amtsbereich die Möglichkeit geschaffen, Visaanträge bei einem externen Dienstleister einzubringen. Der Kreis der zur Antragsprüfung berechtigten Bediensteten an den Vertretungsbehörden wurde erweitert und das digitale Visabearbeitungsprogramm (VIS-Client) verbessert.
Die im internationalen Vergleich sehr umfassenden konsularischen Dienstleistungen der Republik Österreich wurzeln im Verständnis, alle ins Ausland reisenden bzw. im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher bestmöglich zu informieren und zu servicieren. Damit wird indirekt das SDG-Unterziel 16.10 („Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften“) unterstützt.