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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

2023
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Bei der zeitgerechten Abgabenentrichtung konnte mit einer Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben von mehr als 97 % das angestrebte hohe Niveau erreicht und gehalten werden. Im Bereich der Kundenservices wurde mit dem NPS (Net Promotor Score) der geplante Grad der Kundenzufriedenheit bei Telefonanrufen, Terminen per Video und vor Ort übertroffen.

Im Jahr 2023 konnte die Anzahl an Außenprüfungsmaßnahmen trotz der hohen Anzahl an pensionsbedingten Abgängen, welche durch externe Neuzugänge nachbesetzt werden müssen und mit einer mehrjährigen Ausbildungsphase verbunden sind, gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Obwohl nicht alle Außendienstmaßnahmen im vorgesehenen Ausmaß durchgeführt werden konnten, konnte mit den Kontrollen und Erfolgen des Zolls bei mobilen Kontrollen oder der Finanzpolizei im Bereich der Unternehmenskontrollen bei Scheinunternehmen und Sozialbetrug sowie mit der Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und letztlich der Stärkung der Abgabenmoral erreicht werden.

Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.

Das Wirkungsziel trägt auch zur Umsetzung von Unterziel 17.1 der UN-Nachhaltigkeitsziele bei („Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern“).