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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z. B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft wurde 2012 als Nationaler Präventionsmechanismus etabliert. In dieser Funktion hat sie den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Kern des Mandats ist die Überprüfung von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren diese Einrichtungen regelmäßig, ohne dass es eines konkreten Anlassfalls oder einer Beschwerde bedarf. Die unabhängigen Kontrollen zielen darauf ab, Defizite im System möglichst frühzeitig zu erkennen und so Menschen vor Misshandlung und menschenunwürdiger Behandlung zu bewahren. Insgesamt wurden 2020 448 Kontrollen durchgeführt, davon 431 in Einrichtungen und 17 bei Polizeieinsätzen. Die meisten Kontrollen fanden in Alten- und Pflegeheimen (109), in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (102) und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (93) statt. Die Darstellung konzentriert sich auf menschenrechtlich kritisch zu bewertende Gegebenheiten und festgestellte Missstände, die über Einzelereignisse hinausgehen und daher auf systembedingte Defizite schließen lassen. In vielen Fällen stehen sie in einem Zusammenhang mit den Einschränkungen und Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie gesetzt wurden. Mitunter waren sie auch Folge von pandemiebedingter Ressourcenknappheit: zu wenig Personal, zu wenig Schutzausrüstung, zu wenig finanzielle Mittel. Unabhängig von der Sondersituation 2020 bestehen in vielen Bereichen schwerwiegende Defizite. Zum Teil waren sie auch bereits Gegenstand von Vorjahresberichten der Volksanwaltschaft, wie etwa die kritikwürdige Ausstattung vieler Justizanstalten, Personalengpässe in Alten- und Pflegeheimen oder Defizite beim Maßnahmenvollzug.
Konkret wird aufgezeigt, wo Menschenrechte in Gefahr sind oder bereits verletzt wurden, wo dringend Verbesserungen notwendig sind und welche Maßnahmen zu setzen sind. Alle hier aufgezeigten Probleme und Missstände sind Alarmzeichen, auf die rasch reagiert werden müsste. Das gilt speziell in Krisenzeiten. Zur Eindämmung der Pandemie waren und sind viele Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben erforderlich, die massive Eingriffe in Menschenrechte bedeuten. Nicht immer sind sie verhältnismäßig. Menschen in Alten- und Pflegeheimen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wurden wesentlich stärker in ihren Grundrechten und ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt als die übrige Bevölkerung. Der Schutz vor einer Infektion führte gerade bei diesen besonders vulnerablen Gruppen vielerorts zu völliger Isolation.
Die Rahmenbedingungen für die Einrichtungen und insbesondere für das Personal sind zweifellos sehr schwierig; nicht zuletzt durch häufige Änderungen der Rechtsgrundlagen und kurze Vorlaufzeiten. Die Gewährleistung menschenrechtlicher Garantien darf aber auch in schwierigen Zeiten nicht aus den Augen verloren werden. Die Volksanwaltschaft kann Empfehlungen aussprechen und im Austausch mit den verantwortlichen Stellen auf Verbesserungen drängen. In vielen Fällen geht es um Reformen, die neue Gesetzesgrundlagen oder eine bessere Ausstattung mit finanziellen Ressourcen erfordern. Das ist nur über die Regierung und die gesetzgebenden Körperschaften zu erreichen.