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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, für die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Narrative Gesamtbeurteilung:
Das Ziel, das Bewusstsein für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofes sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu stärken, konnte im Berichtsjahr insgesamt zur Gänze erreicht werden. So stieg die Zahl der Follower der Pressesprecherin auf Rekordhöhe. Auch die internationalen Kontakte konnten weiter ausgebaut werden. Erfreulicherweise konnten auch am Tag der offenen Tür rund 850 Besucherinnen und Besucher mit der Funktion und Arbeitsweise des VfGH vertraut gemacht werden. Auch die Anzahl der Kontakte mit nationalen Institutionen durch die Abhaltung von Vorträgen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im VfGH lag über den Erwartungen. Dieses Wirkungsziel ist den SDG-Unterzielen 16.3 sowie 16.10 zuzuordnen.
Umfeldentwicklungen:
Das Berichtsjahr 2023 war nicht mehr von den Auswirkungen der Pandemie COVID-19 betroffen. Die Kontakte mit der Bevölkerung sowie mit internationalen und nationalen Institutionen waren daher wieder uneingeschränkt möglich.
Neben den internationalen Kontakten hat der Verfassungsgerichtshof mit dem Projekt „Verfassung macht Schule“ sein Angebot für Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten. Besuche von Mitgliedern des Gerichtshofes in Schulen, Führungen durch den Verfassungsgerichtshof und ein neu konzipierter Workshop für Schülerinnen und Schüler erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Führungen und der Workshop richten sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, denen die Bedeutung von Demokratie und Rechtsstaat sowie die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes anschaulich und interaktiv vermittelt werden sollen. Wie bereits im Vorjahr wurde die Ausstellung „Im Namen der Republik! Der Verfassungsgerichtshof und Hans Kelsen“ bei Führungen durch den Verfassungsgerichtshof und am Tag der offenen Tür gezeigt. Insgesamt besuchten 2.500 Personen den Verfassungsgerichtshof; es fanden 70 Führungen sowie mehrere Veranstaltungen im neu gestalteten Veranstaltungszentrum im 5. Stock statt.