Es sind keine wesentlichen Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren (wie z. B. EU-Rahmenprogramm, globaler Wettbewerb, Bewusstseinsbildung, noch kein Brexit) sowie von Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben (intern) seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen zu verzeichnen. Die positive volkswirtschaftliche Entwicklung Österreichs im Jahr 2018 hat zu weiteren Investitionen innovativer Unternehmen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation (FTI) geführt. Die Kompetenzen der Förderung von (angewandter) FTI lagen wie in den Vorjahren beim BMVIT. Der systemische Schwerpunkt der angewandten und wirtschaftsnahen Forschungsförderung positioniert sich somit an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Innovations- und Investitionsförderung, im Jahr 2018 waren das die Kompetenzen des BMBWF und des BMDW.
Neben einer allgemeinen Steigerung der Zahl von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen wird vor allem eine deutliche Erhöhung des derzeit unterdurchschnittlichen Anteils von Frauen an diesen Arbeitsplätzen angestrebt. Während bei der absoluten Anzahl der weiblichen Beschäftigten in F&E im Unternehmenssektor weitere Erfolge erzielt werden konnten, konnte bisher noch keine Erhöhung des Anteils an Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten nichtwissenschaftlichen Personal im Unternehmenssektor erreicht werden. Veränderungen – in der Bewusstseinsbildung sowie strukturell – finden nur viel zu langsam statt, die Erreichbarkeit der gesetzten Zielzustände unter der Annahme von Steigerungen muss somit als sehr ambitioniert eingeschätzt werden. Die Anpassung der Zielzustände nach „unten“ würde aber im schlechtesten Fall zu einer Nivellierung der Ambitionen führen. Eine verstärkte Fortführung gezielter Maßnahmen und eine weiterhin konsequente Förderungspolitik erscheinen daher umso notwendiger. Durch eine erhöhte Zahl von Frauen im FTI-System kann schlussendlich von weiterführenden Effekten ausgegangen werden (z.B. role-model).
Als Beispiel kann die Weiterentwicklung des Gendermonitorings sowohl in der FFG als auch im BMVIT erwähnt werden. Eine Koordination von haushaltsrechtlich relevanten Aspekten der Gleichstellung findet in regelmäßigen Abständen durch das BMÖDS über alle Ressorts hinweg statt, die UG 34 übernimmt hierbei die Rolle der Cluster-Koordination zu „Frauen in Entscheidungspositionen und –prozessen“. Zusätzliche Maßnahmen (zur Bewusstseinsbildung) befinden sich im Aufbau. Eine Abstimmung zur Gleichstellung erfolgt im Rahmen des Berichts zur WO (Berichtskapitel zur „Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“) im Rahmen des gemeinsamen Themenclusters und auch regelmäßig direkt mit dem BMDW (UG 33).