Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Gleichstellung im FTI-Sektor

2019
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es sind keine wesentlichen Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren zu verzeichnen, wenngleich das Umfeld für die (internationale) Wirtschaftstätigkeit durch größere Unsicherheit (z. B. Brexit, Freihandelsabkommen, …) und eine Abschwächung der Wachstumsraten in der EU schwieriger geworden ist. Die positive volkswirtschaftliche Entwicklung Österreichs im Jahr 2019, mit robustem Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, hat auch zur Steigerung der Tätigkeiten von Unternehmen im Forschungs-, Innovations- und Technologiebereich beigetragen. Durch gezielte Fördermaßnahmen zur Stärkung der unternehmensorientierten und außeruniversitären Forschung und Technologieentwicklung hat das BMK (vormals BMVIT) zudem ein innovationsförderndes Umfeld befördert. Die Kompetenzen der Förderung von (angewandter) FTI lagen wie in den Vorjahren beim BMK, auch intern kam es zu keiner Änderung der Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der systemische Schwerpunkt der angewandten und wirtschaftsnahen Forschungsförderung positioniert sich somit an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Innovations- und Investitionsförderung, im Jahr 2019 waren das die Kompetenzen des BMBWF und des BMDW.
Neben einer allgemeinen Steigerung der Zahl von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen in F&E im Unternehmenssektor wird vor allem eine deutliche Erhöhung des derzeit unterdurchschnittlichen Anteils von Frauen an diesen Arbeitsplätzen angestrebt. Während bei der absoluten Anzahl der weiblichen Beschäftigten in F&E im Unternehmenssektor zumindest eine Steigerung in vergleichbaren Ausmaß wie jene der Gesamtbeschäftigung in diesem Sektor erzielt werden konnten, konnte bisher noch keine Erhöhung des Anteils an Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten nichtwissenschaftlichen Personal im Unternehmenssektor erreicht werden. Da sich positive Wirkungen von Bemühungen zur Stärkung der Position von Frauen im FTI-Bereich nur sehr langsam zeigen, sollen die gesetzten Zielwerte beibehalten werden, um die Notwendigkeit verstärkt Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen, zu unterstreichen. Um strukturelle Veränderungen und Veränderungen in der Bewusstseinsbildung zu befördern zielt das BMK (vormals BMVIT) neben unterschiedlichen Förderformaten entlang des gesamten Karrierewegs auf die Vorbildwirkung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen ab. Als Beispiele können Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Projektleiterinnen und des Anteils von Frauen in Jurys bei Forschungsprojekten genannt werden.
Eine Koordination von haushaltsrechtlich relevanten Aspekten der Gleichstellung findet in regelmäßigen Abständen durch das BMKöS über alle Ressorts hinweg statt, die UG 34 übernimmt hierbei die Rolle der Cluster-Koordination zu „Frauen in Entscheidungspositionen und –prozessen“. Eine Abstimmung zur Gleichstellung erfolgt im Rahmen des Berichts zur WO (Berichtskapitel zur „Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“) im Rahmen des gemeinsamen Themenclusters und auch regelmäßig direkt mit dem BMDW (UG 33).