Die dem Wirkungsziel 1 unterlegten Kennzahlen belegen die Stärkung der Resilienz der österreichischen Wirtschaft durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung sowie durch die zunehmende Ökologisierung des österreichischen Steuersystems in den vergangenen Jahren. Aus ökonomischer Sicht war das Jahr 2023 vor allem von geringem Wirtschaftswachstum bei einer rückläufigen aber weiterhin hohen Inflation geprägt. Die österreichische Wirtschaft stagnierte zum Jahresende 2023 nach Rückgängen im 2. und 3. Quartal. Im gesamten Jahr 2023 hat sich die österreichische Wirtschaftsleistung um 0,8 % abgeschwächt, was vor allem auf die negative Entwicklung im Baubereich, der Warenproduktion sowie des Handels und des Verkehrs zurückzuführen ist (Quelle: Pressemitteilung 13 280-046/24, Statistik Austria vom 29.02.2024). Ansonsten war das Jahr 2023 geprägt von den Folgen internationaler Konflikte, die Österreich als kleine offene Volkswirtschaft besonders trafen. Die Entwicklung der Inflation im Euroraum, von welcher Österreich stärker betroffen war als andere EU-Mitgliedstaaten, war im Jahr 2023 rückläufig, wobei die Inflation in Österreich weiter über dem Durchschnitt der Europäischen Union lag. Im Dezember 2023 betrug die Inflationsrate in Österreich 5,6 %, im EU-Schnitt lag diese bei 2,9 % (Quelle: Pressemitteilung: 13 244-010/24, Statistik Austria vom 17.01.2024; Schnellschätzung Eurostat vom 05.01.2024). Aus steuerlicher Sicht ist besonders hervorzuheben, dass durch die Entlastungspakete, die im Jahr 2022 und 2023 umgesetzt wurden, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig gestärkt wurde. In Österreich liegen gemäß einer Analyse des Budgetdienstes die durchschnittlichen verfügbaren Haushaltseinkommen inflationsbereinigt in allen Jahren – mit Ausnahme des Jahres 2023 – über dem Vorkrisenjahr 2019. Für das Jahr 2024 wird aufgrund steigender Löhne und Pensionen, den Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Inflation ein erheblicher realer Einkommenszuwachs erwartet.
Das Kernstück des dritten Teuerungs-Entlastungspakets bildete die Abschaffung der Kalten Progression. Im Jahr 2023 wurden beispielsweise die ersten beiden Tarifstufengrenzen um 6,3 % angehoben. Im Jahr 2023 wurden die Menschen mit der Abschaffung der Kalten Progression um insgesamt über 1,8 Milliarden Euro entlastet. Aus einer Ökologisierungsperspektive ist besonders positiv hervorzuheben, dass sich der Rückgang des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen in Österreich auch 2023 fortsetzt. Nach den vorläufigen Berechnungen sind die THG-Emissionen 2023 um rund 5,3 % gegenüber 2022 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 3,9 Mio. CO₂-Äquivalent. 2023 könnte damit erstmals seit 1990 ein Wert unter 70 Mio. Tonnen erreicht werden (Quelle: Pressemitteilung Ausblick Treibhausgas-Emissionen 2023, Umweltbundesamt vom 28.03.2024). Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) als ein Teil des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 mit einer schrittweise steigenden CO₂-Bepreisung hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Im Bereich der Forschungsprämien wurden nach einem starken Rückgang 2022 im Jahr 2023 signifikante Steigerungen erzielt (überplanmäßige Zielerreichung). Die im Abgabenänderungsgesetz 2022 beschlossene Ausweitung für selbst forschende Unternehmen verstärkt die positive Entwicklung weiter. Bei den alternativen Antrieben wie auch beim Absatz von PV-Anlagen ergibt sich eine überplanmäßige Zielerreichung.
Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 eingeführte Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wurde 2023 nochmals erweitert, sodass auch die Verbauung eines leistungsfähigeren Moduls zur Eigenversorgung im privaten Bereich nicht zum vollständigen Entfall der Steuerbefreiung für die Überschusseinspeisung führt. Diese steuerlichen Maßnahmen unterstützen direkt die Zielerreichung in diesem Bereich.
Bei der CO₂-Reduktion im Zuge der Einführung des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems (NEHG 2022) konnte der Zielzustand voraussichtlich ebenfalls erreicht werden. Die endgültigen Werte und die damit verbundenen tatsächlichen Treibhausgas-Reduktionen in den vom NEHG 2022 betroffenen Bereichen sind erst nach Erstellung der Treibhausgasinventur für 2023, welche vom Umweltbundesamt im Frühjahr 2025 veröffentlicht wird, verfügbar.
Gesamthaft erscheint eine Beurteilung des Wirkungsziels als „überplanmäßig erreicht“ daher sachgerecht.
Das gegenständliche Wirkungsziel trägt zu den UN-Nachhaltigkeitszielen 8, 9, 12 und 13 bei.