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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern

Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern.

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wird in Zusammenarbeit mit dem BMFJ umgesetzt. Die Betreuungsquote ist zwischen 2008 und 2013 um 11 Prozentpunkte (0-3-jährige Kinder) bzw. um 4,5 Prozentpunkte (3-6-jährige Kinder) gestiegen und hat im Jahr 2013 unter Berücksichtigung der von Tageseltern betreuten Kinder 25,1% bzw. 92,8% betragen. Da die Betreuungsquote nur die tatsächlich betreuten Kinder erfasst (freie Plätze in Einrichtungen bleiben für die Berechnungen außer Betracht) hängt diese Zahl nicht nur vom Angebot an Betreuungsplätzen sondern auch von der Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme derselben ab.

Mit der Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots durch BGBl. I Nr. 85/2014, wurde das Ziel, zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in den Ländern zu schaffen weiter verfolgt. Insb. wird mit der Vereinbarung der Ausbau des Betreuungsangebotes für Unter-Drei-Jährige in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Erreichung des Barcelona-Ziels gefördert und die Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt weiterentwickelt.