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WIRKUNGSZIEL

Forcierung und Koordination umfassender Gleichstellung sowie Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch immer nicht erreicht. Geschlechterstereotype prägen nach wie vor viele Gesellschaftsbereiche. Der Verdienst von Frauen liegt gemäß Eurostat – trotz gradueller Reduktion – um ein Fünftel unter jenem der Männer. Frauen sind in den unteren Einkommensgruppen überrepräsentiert. Fünf von zehn Frauen arbeiten Teilzeit. Jede 5. Frau in Österreich ist laut einer Studie von Gewalt in der Familie betroffen. Die Zahl der Frauen, die Unterstützung in den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen suchen, war bis 2017 steigend und ging 2018 leicht zurück. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) bzw. der im Zuge der ersten Staatenprüfung Österreichs ausgesprochenen Empfehlungen bringen neue Herausforderungen mit sich. Neue Herausforderungen stellen sich auch mit der zunehmenden Zahl von Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung.

Bezogen auf den im Jahr 2018 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht oder teilweise sogar übertroffen und alle Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 planmäßig umgesetzt.

Auch 2018 konnten alle rat- und hilfesuchenden Frauen in den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen betreut werden. Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen konnte auf dem historischen Vorjahreshoch abgesichert werden. Die Selbstverpflichtung des Bundes zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien von Bundes-Unternehmen bis Ende 2018 auf 35 % wurde übererfüllt. Die Gleichbehandlungsberichte des Bundes und der Privatwirtschaft wurden im parlamentarischen Gleichbehandlungsausschuss behandelt. Die Aktualisierung der Daten des Online-Gehaltsrechners wurde beauftragt. Der aktualisierte Online-Gehaltsrechner wurde der Öffentlichkeit fristgerecht im März 2019 zur Verfügung gestellt. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde fortgesetzt.

Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen.