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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Bezogen auf den im Jahr 2023 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht bzw. übertroffen und die Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.02 planmäßig umgesetzt.
Trotz der höheren Nachfrage nach Beratungsleistungen der Gewaltschutzzentren (Wirkungsziel-Kennzahl 10.3.1) konnten auch 2023 alle rat- und hilfesuchenden Frauen betreut werden. Die Gewaltschutzzentren sind vertraglich dazu verpflichtet, alle hilfesuchenden Personen zu betreuen und kamen dieser Verpflichtung nach. Die finanziellen Mittel der Gewaltschutzzentren wurden durch eine Vertragsanpassung im Herbst 2021, basierend auf dem MRV 59/16 Maßnahmenpaket, um rund 50% erhöht. Seither werden mindestens diese zusätzlichen Mittel jährlich bereitgestellt. Zur Verbesserung der Schutzmöglichkeiten für akut gewaltbetroffene Frauen wurde im Jahr 2023 eine Art. 15a-Vereinbarung zum Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen mit allen Bundesländern abgeschlossen. Bis Ende 2025 sollen hierdurch mindestens 180 zusätzliche Plätze (90 für Frauen, 90 für deren Kinder) samt begleitenden Beratungs- und Betreuungsangebot geschaffen werden. Das erweiterte Angebot ermöglicht Betroffenen eine nachhaltige Befreiung aus der Gewaltspirale und dient damit auch der weiteren Gewaltprävention.
Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen (Wirkungsziel-Kennzahl 10.3.2) konnte im Jahr 2023 durch die Finanzierung von 8 neuen Beratungsangeboten auf 96% erhöht werden. Infolge der Aufstockung der Budgetmittel des Globalbudgets Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (10.02) im Jahr 2023 gegenüber 2022 erhielten die bestehenden Beratungseinrichtungen zum Ausbau ihres Beratungsangebots eine um durchschnittlich 15% höhere Förderung. Durch die finanzielle Stärkung konnten die Beratungsstellen auch 2023 ihre Angebote für Frauen in Krisen- und Notsituationen setzen.
Betreffend den Nutzen der Angebote des Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen (ÖFF) wurden Zufriedenheitsbefragungen von Teilnehmenden an verschiedenen Angeboten des ÖFF erstmals im Jahr 2023 ganzjährig durchgeführt. Das zum Einsatz kommende Instrumentarium zur Zufriedenheitserhebung wurde in der Globalbudgetmaßnahme „Einführung von standardisierten Erhebungsbögen“ festgehalten. Es misst auch die Wirkung der Angebote im Sinne eines Bewusstseinsbildungsauftrags zur Förderung der Gleichstellung, zum Beispiel durch die Erfassung der Einschätzung, inwieweit Teilnehmende etwas über Gleichstellung gelernt haben oder ihr Wissen im sozialen Umfeld teilen. Auf diese Weise können nicht nur Schlussfolgerungen zur Zufriedenheit, sondern auch Ableitungen über den Nutzen der Angebote getroffen werden. Die Daten dienen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Vor dem Hintergrund, dass sich neue Angebote erst etablieren müssen, ist der erreichte Wert von 1,75 nach Schulnotensystem und damit die Unterschreitung des Zielwerts von 2 im ersten Jahr als sehr positiv zu bewerten. Ein Referenzwert liegt noch nicht vor. Ein Erklärungsansatz für das gute Kennzahlenergebnis liegt darin, dass die Bewusstseins- und Vermittlungsangebote des ÖFF die Informationsbedürfnisse der Zielgruppe in hohem Ausmaß abdecken.
Der Frauenförderschwerpunkt betreffend Ukrainekrise ist im Bereich der Integration verankert und in der narrativen Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2 beschrieben.
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde 2023 fortgesetzt. Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und die Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal „überplanmäßig erreicht“, einmal „zur Gänze erreicht“) und der Erfolg der Maßnahme des Globalbudgets 10.02 (einmal „zur Gänze erreicht“) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.
Die Signifikanz der Unterziele 5.1, 5.2, 5.3 und 5.5 der Sustainable Development Goals (SDG) im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 ist nach Ansicht des Bundeskanzleramts gegeben, weil das Wirkungsziel Beiträge zur Eindämmung aller Formen von Gewalt im öffentlichen und privaten Raum, Bekämpfung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen, Verringerung des Gender Pay Gaps, Geschlechtergleichstellung bei unbezahlter Arbeit sowie zur vollen und wirksamen Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen einschließlich der Übernahme von Führungsrollen etc. leistet.