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WIRKUNGSZIEL

Absicherung des kulturellen Erbes und breiter Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit

Absicherung des kulturellen Erbes und der staatlichen Kultureinrichtungen und Gewährleistung eines breiten Zugangs der Öffentlichkeit zu Kunst- und Kulturgütern

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Alle vier Kennzahlen dieses Wirkungsziels konnten überplanmäßig erreicht werden. So auch die Kennzahl zur Anzahl der jährlichen Unterschutzstellungen, welche im Jahr 2022 den Zielwert nicht erreichen konnte. Wie angenommen, wurden die Ergebnisse der im Jahr 2022 getätigten Besichtigungen im Jahr 2023 wirksam. Ebenso ist erfreulich, dass sich die Zielsetzungen der Besuchszahlen der Bundesmuseen/ÖNB sowohl bei der österreichischen Wohnbevölkerung als auch bei Kindern und Jugendlichen nicht nur bestätigt haben, sondern darüber hinaus den Anstieg ausbauen konnten. Bei der Gesamtzahl der Besuche der Bundestheater pro Spielzeit konnte ein weiterer Anstieg die Annahme eines sehr positiven Trends für die Zukunft bestätigen.

Bei den Maßnahmen konnte das Bundesdenkmalamt sein Kursangebot im Bereich des traditionellen Handwerks zur nachhaltigen Instandsetzung und Inwertsetzung historischer Gebäude erweitern. Allerdings konnte die Erfolgsevaluierung, nicht wie ursprünglich geplant, im Jahr 2023 abgeschlossen werden, da die Neukonzeption des Leitsystems und des Vermittlungsangebots erst im Jahr 2024 neu aufgenommen wurden. Bei den im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans initiierten Fördermaßnahmen „Klimafitte Kulturbetriebe“ (Förderung z.B. klimafreundlicher Heizungen/Lüftungen, der Nutzung erneuerbarer Energieträger, usw.) sowie der Umsetzung des Investitionsvorhabens „Digitalisierungsoffensive Kulturerbe“, konnten die Zielsetzungen überplanmäßig erreicht werden. So konnte bei beiden Förderprojekten auf Basis der am 19. August 2022 bzw. 21. November 2022 in Kraft getretenen Sonderrichtlinien planmäßig jeweils zwei Ausschreibungen veröffentlicht werden. Auch bei der Gestaltung der Onlineplattform Kulturpool konnte das Ziel überwiegend erreicht werden. Die finale Version von Kulturpool wurde am 14. März 2024 öffentlich präsentiert und online gestellt (https://kulturpool.at/). Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240314_OTS0126/bmkoesmayer-online-portal-kulturpool-macht-oesterreichs-kulturerbe-zugaenglich

Die gewünschten Zielsetzungen der Meilensteine zur Kulturhauptstadt Bad Ischl 2024 und die Mehrjahresplanung des Bundestheaterkonzerns konnten zur Gänze erreicht werden. Bei den Auszeichnungen erhielt lediglich das Burgtheater gemäß Planung 2023 das Österreichische Umweltzeichen, die Staatsoper und die Volksoper streben die Zertifizierung verspätet im Laufe des Jahres 2024 an. Hinsichtlich des Hauses der Geschichte Österreich wurde im Jahr 2023 mit der Entscheidung der Bundesregierung (Ministerratsbeschluss vom 15. November 2023) auf den neuen Standort in der Mariahilfer Straße 2 das vorgegebene Ziel erreicht. Das Haus der Geschichte Österreich wird mit dem Jahr 2028 von der neuen Burg am Heldenplatz in das nahe liegende Museumsquartier übersiedeln. Betreffend den Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB gab es für das Jahr 2023 noch keine Einigung. Eine Umsetzung im Jahr 2024 wäre kulturpolitisch wünschenswert. Die Basisabgeltung im Jahr 2024 berücksichtigt jedenfalls eine Reserve von 2,5 Mio. Euro für die jährlichen Mehrkosten, die der gemeinsame Kollektivvertrag verursachen würde.

Mit der Fördervergabe für Investitionen zur Erhaltung des Denkmalbestandes wird neben der Entlastung privater Eigentümer:innen auch eine nachhaltige Absicherung des kulturellen Erbes Österreichs sichergestellt und damit ein Beitrag zu SDG 11.4 geleistet.