Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen – mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz – sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge des verhältnismäßig hohen Altersdurchschnitts beim Personal des Bundeskanzleramts und der restriktiven Personal- und Budgetpolitik des Bundes ist es nach wie vor geboten, den Organisationsrahmen im Bundeskanzleramt effizient zu gestalten und im Wettbewerb um die besten MitarbeiterInnen am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Die akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision zum Prüfschwerpunkt Organisations- und Prozessmanagement sollen bewirken, dass die Effizienz der inneren Organisation des Bundeskanzleramts stetig optimiert werden kann. Infolge der intensiven Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten zum österreichischen EU-Ratsvorsitz in nahezu allen Organisationsbereichen des Bundeskanzleramts traten im Jahr 2018 Personalentwicklungsmaßnahmen etwas ins Hintertreffen. Jedoch wird diesen im Jahr 2019 mit neu gestalteten Instrumenten (z. B. MitarbeiterInnengespräch NEU) wieder die notwendige Priorität gegeben. Der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017 – 2022 nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragend führte das Bundeskanzleramt 2018 zahlreiche Maßnahmen zugunsten seiner MitarbeiterInnen durch: erleichterter Zugang zu Telearbeitsplätzen, neues Arbeitszeitschema mit kürzerer Blockzeit, Vorbereitungsarbeiten zum Grundzertifikat Audit „berufundfamilie“.

Was den mit dem Wirkungsziel angestrebten effizienten Organisationsrahmen anbelangt, so erbrachten die zu 90 % von den Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision betreffend das Organisations- und Prozessmanagement die Voraussetzung für hinkünftige Effizienzverbesserungen und Synergieeffekte. Bedingt durch die Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten zum österreichischen EU-Ratsvorsitz verzeichneten nahezu alle Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts einen außerordentlich hohen Arbeitsanfall und personelle Engpässe. Daher konnten im Jahr 2018 die angestrebten Ausbildungstage pro MitarbeiterIn nicht erreicht werden und die Arbeiten für die Grundzertifizierung zum Audit „berufundfamilie“ (Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01) zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen werden. Das Bundeskanzleramt achtet bei der Besetzung seiner Arbeitsplätze in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufung besonders auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bediensteten. Im Vergleich zu anderen Bundesressorts erreichte und erreicht daher das Bundeskanzleramt extrem hohe Frauenanteile in diesen Einstufungen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal überplanmäßig erreicht, einmal zur Gänze erreicht, dreimal überwiegend erreicht und viermal nicht erreicht) und der Erfolg der Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01 (teilweise erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“.