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WIRKUNGSZIEL

Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts

Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts für die BürgerInnen, die Verwaltung, die Politik und die Unternehmen Österreichs.

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Bereich des BürgerInnenservice konnten wegen des exorbitant hohen Anstiegs an Anfragen (2020: 44.000 Anfragen; 2019: 13.000 Anfragen) „in der Spitzenzeit“ März bis November 2020 nicht alle Anfragen nach ihrem Eingangsdatum und ihrem Bearbeitungsstatus erfasst werden. Die Kennzahl 2020 beruht daher betreffend diese Zeitspanne nicht auf einer verlässlichen Datengrundlage und wird daher mangels Aussagekraft nicht angeführt. Betreffend die Monate Jänner, Februar und Dezember 2020 liegen verlässliche Daten vor. In diesen Monaten wurde der Zielzustand überplanmäßig erreicht.

Der hohe Nutzen der Shared Services des Bundeskanzleramts betreffend Foto und Video für andere Bundesdienststellen (Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01) manifestiert sich in der übertroffenen Anzahl servicierter Bundesdienststellen. Die sehr hohe Nachfrage nach dem Shared Service dürfte unter anderem auf die COVID-19-bedingt vermehrten Informationsauftritte und Veranstaltungsformate der Bundesdienststellen über Online-Medien zurückzuführen sein.

Im Bereich der Statistik Austria untermauerten steigende NutzerInnenzahlen die hohe Nachfrage der BürgerInnen nach digitalen Informationsservices. Durch die COVID-19-Pandemie entstand generell eine erhöhte Nachfrage nach rasch verfügbaren, verlässlichen Daten. Dem wurde seitens Statistik Austria durch neue Produkte (z. B. einem Konjunkturmonitor) und Erweiterungen des bestehenden Datenangebots (z. B. Daten zur „Übersterblichkeit“) Rechnung getragen. Der Trend steigender Nachfrage zeigt sich sehr deutlich anhand der Datenbank StatCube. In diesem Sinne werden die Arbeiten zur Erreichung der in der Strategie 2025 der Statistik Austria festgelegten Zielsetzung „Informationsbedürfnisse der NutzerInnengruppen gezielt adressieren, Service- und NutzerInnenorientierung stärken“ fortgesetzt werden.

Im Bereich des Österreichischen Staatsarchivs konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie die Einscanarbeiten 2020 nicht im geplanten Ausmaß erfolgen. Unbenommen dessen besteht eine hohe Nachfrage nach digitalisierten Archivbeständen des Österreichischen Staatsarchivs: auf das elektronische Archivinformationssystem (A.I.S.) fanden im Jahr 2020 288.329 Zugriffe statt.

Was die vom Bundeskanzleramt betreute Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) anbelangt, so übertrafen – wie bereits in den vorangegangenen Jahren auch – die Zugriffszahlen die Erwartungen und erreichten ein neues Höchstniveau. Daraus kann geschlossen werden, dass die Anwendung vor allem aufgrund der vom Bundeskanzleramt rasch aktualisierten Bundesrechtstexte für die BürgerInnen von hohem Nutzen ist.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal „überplanmäßig erreicht“, einmal „nicht erreicht“) und der Erfolg der Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.02 („überplanmäßig erreicht“) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“.

Abgesehen von den Evaluierungsergebnissen entlang der Wirkangaben des Wirkungsziels 1 trug die 2020 vom Bundeskanzleramt koordinierte Informationskampagne der Bundesregierung für die österreichische Bevölkerung anlässlich der COVID-19-Pandemie wesentlich zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 1 bei. Im März 2020 wurde in Abstimmung mit dem Österreichischen Roten Kreuz die Informationsinitiative gestartet. Ihr erklärtes Ziel war und ist eine möglichst breitenwirksame sowie reichweitenstarke Kommunikation der von den BürgerInnen zu beachtenden Verhaltensregeln und -empfehlungen der Bundesregierung, um die Anzahl der Ansteckungsfälle gering zu halten und um die Leistungsfähigkeit des österreichischen Gesundheitssystems nicht zu gefährden. Der Slogan „Schau auf dich, schau auf mich“ ist österreichweit bekannt. Zentrale Botschaften der Informationskampagne sind mittlerweile in der Alltagssprache der Bevölkerung anzutreffen: z. B. Abstand von zwei Babyelefanten einhalten. Die inhaltlichen Botschaften wurden und werden laufend an die vorherrschenden Bedrohungspotenziale angeglichen. Sie unterscheiden sich nach den jeweiligen Zielgruppen: Österreichische Gesamtbevölkerung, breite Öffentlichkeit: Information über aktuelle Maßnahmen, Handlungsanweisungen und Aufruf zu verantwortungsvollem Handeln; ältere Risikogruppe, Erwachsene ab ca. 60 Jahren: Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung und Vermittlung des insbesondere für sie bestehenden Risikos; junge Erwachsene (Millenials): Appell an die eigene Verantwortung und Unterstützung der Mitmenschen und Maßnahmen. Die per Jahresende 2020 bezahlten Aufwendungen für die Informationskampagne beliefen sich auf EUR 25.551.818,35 inklusive Umsatzsteuer. Hiervon fielen EUR 25.077.173,77 für Informationsinitiativen und EUR 474.644,58 für Werkleistungen und Agenturvergütung an. Bei der Auswahl der Medien (TV, Radio, Print und Online) wurde und wird das Augenmerk auf folgende Punkte gelegt:

1. Effizienz & Effektivität in der Zielgruppenerreichung
a) Grundsätzlich ist das oberste Ziel, die einzelnen Kampagnenbotschaften mit maximaler Reichweite in allen Zielgruppen-Segmenten zu erreichen.
b) Der Planungsansatz der Agentur basiert darauf, welches Medium sich am besten eignet, um möglichst kosteneffizient und effektiv die Ziele der Kampagne und die definierten Zielgruppen zu erreichen.
c) Während der Krise hat sich die Mediennutzung der Bevölkerung geändert, dem starken Trend in Richtung Online-Medien wird Rechnung getragen.
d) Dem Kommunikationsziel entsprechend werden auch Plattformen bzw. Kanäle bespielt, die entweder der Information (ca. 40
%) oder der Unterhaltung (ca. 60 %) dienen.

2. Messbarkeit
a) Grundsätzlich wird der Fokus auf Medien gelegt, die durch Marktstudien (TV: Teletest; Radio: Radiotest; Print: Mediaanalyse; Österreichische Auflagenkontrolle Online: Österreichische Werbeanalyse) oder agentureigene Tools (Online Adservermessungen, Trackings) messbare bzw. valide Reichweiten generieren.
b) Der Mix wird jeweils auf Basis der Reichweite, Marktanteile und Kosten ermittelt.

3. Tagesaktuelles Erscheinen und Möglichkeit der kurzfristigen Botschaftsschaltung
a) Um auf die laufenden Bekanntgaben neuer Maßnahmen so rasch wie möglich reagieren zu können, werden Medien bevorzugt, die das gewährleisten können. Das Monitoring der mit der Informationskampagne beauftragten Agentur ergab im Jahr 2020 folgende Reichweiten bei der Zielgruppe 18+ nach Medien:
TV 89,7 %
Radio 85,1 %
Print 90,4 %.

Die Informationskampagne der Bundesregierung trug nach Ansicht des Bundeskanzleramts gemeinsam mit verbindlichen Verhaltensregeln und COVID-19-Testaktionen wesentlich dazu bei, dass österreichweit die Werte der Ansteckungsfälle (7-Tages-Inzidenz) im Jahr 2020 – abgesehen von jenen der Monate Oktober bis Dezember – verhältnismäßig gering blieben. Im Frühjahr 2021 lief der Informationsschwerpunkt über die österreichweite Impfaktion an. Die Werte der 7-Tages-Inzidenz des Jahres 2021 entwickelten sich bis zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diesen Bericht ebenfalls in eine sehr gute Richtung.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt, der nicht über die Wirkangaben des Wirkungsziels 1 für 2020 abgebildet war, stellt die Gehaltsabrechnung der Landeslehrpersonen mittels der vom Bundeskanzleramt bundesweit bereitgestellten IT-Lösung für das Personalmanagement dar. Mit Jahresende 2020 wurden bereits drei Bildungsdirektionen technisch angebunden. Das entspricht in etwa 38 % aller aktiven und in Ruhestand befindlichen Landeslehrpersonen.