Das Wirkungsziel „Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung“ ist als Prozessziel und im größeren Kontext mit dem Bildungsreformgesetz 2017 zu betrachten. Die Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung ist ein zentrales Anliegen des Ressorts. Die Entwicklung der Indikatoren lässt im Jahr 2021 erste Auswirkungen der Covid-19 Pandemie sichtbar werden. Zwei von drei Zielwerten konnten nicht planmäßig erreicht werden. Im Bereich des Angebots an bedarfsgerechter, autonom am Schulstandort ausgerichteter Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen, kann eine deutliche Reduktion solcher Formate festgestellt werden. Während 2020 der Anteil der schulzentrierten, nachfrageorientierten Lehrerfortbildung am Gesamtumfang der Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen bereits bei 30 % lag, liegt dieser 2021 bei nur 7,86 %. Hintergrund ist die Covid-19 Krise und mit ihr die Planungen für das Studienjahr 2020/21. In diesen wurde auf Grund der Anforderungen auf großflächige Angebote im Bereich der Digitalisierung des Unterrichts gelegt. Dadurch traten schulzentrierte Angebote deutlich in den Hintergrund, insbesondere da die „klassischen“ schulzentrierten Maßnahmen die Vorbereitung und die Durchführung vor Ort in den Schulen vorsehen. Eine ähnliche Situation zeigt sich im Jahr 2021 auch bei den Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschulen in der Fort- und Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit (Ferienzeit). Da die Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2020/21 Covid-bedingt fast ausschließlich online durchgeführt wurden, war nicht unbedingt jeder Termin automatisch mit einer Abwesenheit vom Unterricht verbunden und eine Differenzierung der Angebote kaum möglich. Österreichweit konnte der angestrebte Zielwert von 11 % 2021 nicht erreicht werden. Der Anteil der Fort- und Weiterbildung in den Ferien konnte allerdings in den Bundesländern Salzburg und Tirol deutlich gesteigert werden, in NÖ liegt der Wert über dem Zielwert und in OÖ knapp unter dem Zielwert.
Die Globalbudgetmaßnahme zur Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume wurde überwiegend erreicht. Diese beinhaltet unter anderen die seit dem Jahr 2018 mögliche Bildung von Schulclustern. Das gesetzte Ziel wurde mit der Bildung von zwanzig Clustern im Jahr 2020 bereits übererfüllt. Im Jahr 2021 zeigt sich ein ähnliches Bild: auch dieses Jahr konnte mit der Bildung von 30 Schulclustern der geplante Zielwert deutlich überschritten. Die Maßnahme zur verbesserten Qualitätssicherung und verbindlichem Qualitätsmanagement wurde überwiegend erreicht. Die Kommunikation und Einführung des Qualitätsrahmens für Schulen auf Schulebene erfolgte planmäßig. Der Qualitätsrahmen für Schulen und die dazugehörige schulinterne Qualitätseinschätzung (siQe) sind eingeführt. Bei der Entwicklung der externen Schulevaluation gab es COVID-19 bedingte Verzögerungen, die Pilotierungen mussten verschoben werden. Jedoch konnten bis zum Ende 2021 Pilotevaluationen an insgesamt 12 Schule abgeschlossen werden. Wie in der Bildungsreform vorgesehen, wird an einem Bildungsmonitoring und Bildungscontrolling gearbeitet, Teile davon werden bereits umgesetzt. Der erste Bildungscontrolling-Bericht konnte Ende 2021 veröffentlicht werden. Die Berichte des Bildungsmonitorings sind in Entwicklung, die erste Distribution der Berichte ist für 2023 vorgesehen. Beide Bereiche sind jedoch nach wie vor mit COVID-19 bedingten Verzögerungen konfrontiert. Nichtsdestotrotz konnte die Umsetzung der Bildungsreform 2017 und damit auch die Steigerung der Effizienz und Effektivität in der Schulorganisation auch trotz der COVID-19 Pandemie weitestgehend fortgeführt werden.