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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz bei der Gleichstellung sowie bei der Diversität

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist bestrebt, mit seinen Berichten die Transparenz über die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversität zu erhöhen und auf bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede bzw. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hinzuweisen. Dazu zeigt er Handlungspotenziale bei der Erreichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen, Menschen mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Im Jahr 2020 enthielten 22 Berichte des Rechnungshofes Ausführungen zu den Themen Gleichstellung oder Diversität. Der Rechnungshof sprach darin insgesamt 24 Empfehlungen aus. Er tätigte Aussagen und Empfehlungen insbesondere in den Themenbereichen Bildung, Verkehr, Einkommenssteuer, Rettungswesen und Wohnbauförderung und veröffentliche dazu unter anderem die Berichte Leseförderung an Schulen, Zentralmatura, Traunseetram, Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer; Follow-up-Überprüfung, Rettungswesen in Wien und Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss 2015 bis 2018. Sämtliche Berichte befinden sich vollumfänglich auf der Homepage des Rechnungshofes. Durch den einfachen Zugang zu seinen Berichten und Kernaussagen für die interessierte Öffentlichkeit erhöht der Rechnungshof die Transparenz in diesen Themenbereichen.
In seinem allgemeinen Einkommensbericht 2020, der die Berichtsjahre 2018 und 2019 betrifft, finden sich die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen. Darin zeigte der Rechnungshof bestehende Gender Pay Gaps auf. So verdienten z. B. auch im Jahr 2019 bei der Gruppe der Unselbständigen die Frauen in allen Beschäftigungsgruppen (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete sowie Beamtinnen und Beamte) weniger als Männer.
Auf Basis seiner Prüffeststellungen erarbeitete der Rechnungshof auch qualitative Aussagen zur Umsetzung seiner Empfehlungen zur Gleichstellung und zur Diversität, die in seinem Tätigkeitsbericht und im Bericht zum Nachfrageverfahren veröffentlicht wurden. Diese Analyse ergab, dass der Rechnungshof – wie schon in den Vorjahren – auch im Jahr 2019 wieder in zahlreichen Berichten empfahl, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen oder generell auf die Erhöhung der Frauenquote zu achten. Zusagen bzw. Umsetzungserfolge gab es zu den Empfehlungen in den Berichten „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ (Bund 2019/46), „COMET–Zentren ACIB GmbH und Linz Center of Mechatronics GmbH“ (Bund 2019/3, Oberösterreich 2019/2 und Steiermark 2019/1), „Graz–Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH; Follow-up-Überprüfung“ (Bund 2019/16), „Reform des Wehrdienstes“ (Bund 2019/6), „Smart Minerals GmbH“ (Bund 2019/38) und „System der Wettbewerbsbehörden außerhalb des Finanzmarkts“ (Bund 2019/28). Nicht umgesetzt wurde die Empfehlung des Rechnungshofes, in der Bundessportförderung im Sinne der Gleichstellung verstärkt auf die Mittelverteilung zwischen Frauen und Männern zu achten („System der Bundessportförderung“, Bund 2019/14). Mit Stand Mitte 2020 waren auch der Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und die Kommissionen der Bundes-Sport GmbH ausschließlich mit Männern besetzt. Das für Sport zuständige Ministerium führte jedoch aus, dass es ihm ein besonderes Anliegen sei, eine adäquate Vertretung von Frauen in den Organen der Bundes-Sport GmbH sicherzustellen.
Eine quantitative Auswertung des Nachfrageverfahrens ergab, dass der Rechnungshof im Jahr 2018 einen Wirkungsgrad von rund 70,4 % und im Jahr 2019 von rund 86 % erreichte.
Die Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität trägt zur Verminderung von Diskriminierungen und zur Förderung bzw. Erhöhung der Chancengleichheit von Männern und Frauen bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben bei (Ziel 5.5 der SDG-Ziele).