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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Breiten- und Gesundheitssport

Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen stärken

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, welche das Umfeld des Wirkungsziels in den Jahren 2020 und 2021 noch maßgeblich beeinflussten, waren im Jahr 2022 noch bedingt spürbar. Die Steigerung der sportlich aktiven Bevölkerung ist im Hinblick auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung in Österreich nicht nur in Zeiten einer Pandemie erstrebenswert. Sport und Bewegung kommt aufgrund der wissenschaftlich überzeugend nachgewiesenen positiven Effekte eine besondere Bedeutung zu. Als wissenschaftlich belegter Nutzen von regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit seien überblicksmäßig positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-, Atmungs-, Nerven-, Verdauungs-, Hormon- und Immunsystem, den Bewegungsapparat und die Psyche genannt.

Das Ergebnis der Kennzahl 1 des Wirkungsziels 4 der UG 17 konnte aufgrund keinerlei Beeinträchtigungen durch COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen während des „Bewegt im Park“-Durchführungszeitraums (Juni – September 2022) zur Gänze erreicht werden.

Das Ergebnis der Kennzahl 2 des Wirkungsziels 4 der UG 17 (Gesamtindex „Kinder gesund bewegen 2.0“), welches die gleichmäßige Entwicklung aller wesentlichen Bereiche des Programms „Kinder gesund bewegen 2.0“ in ihrer Gesamtheit und ihren Zusammenhängen abbildet, konnte weitestgehend erreicht werden. Abweichungen resultierten zu einem Gutteil daraus, dass es den Kindergärten im Einzelnen oftmalig überlassen wurde die vorherrschende COVID-19–Situation zu bestimmten Zeitpunkten einzuschätzen und diese Bildungseinrichtungen das Programm aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen anlassbezogen, für einen temporären Zeitraum, stoppten.

Aufgrund der eingangs dargelegten positiven Effekte von Sport und Bewegung auf die Gesundheit wird festgehalten, dass das Wirkungsziel 4 einen Beitrag zum SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, insbesondere zu Teilziel 3.4 „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“, leistet.