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WIRKUNGSZIEL

Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung

Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Bereitstellung aktueller und flächendeckender Geobasisdaten für das gesamte Bundesgebiet und Abgabe in elektronischen Abgabesystemen gemäß den Anforderungen des E-Government und der EU.

Nutzung digitaler Werkzeuge zur Objektsicherheitsprüfung auf Grundlage von neu zu errichtenden digitalen Gebäudemodellen und Datenserver, für eine verbesserte Kostenabrechnung. Erarbeitung von Referenzmodellen zur digitalen Baubestandserfassung und digitale Dokumentation des kulturellen Erbes.

Präsentation des kulturellen Erbes und der historischen Bauten zur Steigerung der Besucher/innen und der öffentlichen Wahrnehmung. Organisation von Ausstellungen und Investitionen in die Betriebe Bundesbad Alte Donau und Schauräume Hofburg Innsbruck. Darstellung und Optimierung der Wegeführung durch digitale Unterstützung.

Schaffung einer zentralen Bürger/innenplattform als zentrales digitales Angebot - oesterreich.gv.at. Schaffung mobiler Zugänge und Verwendung neuer Technologien (z.B. Bot, Sprachsteuerung, intelligente Suche) zur Vereinfachung der Nutzung.

Online-Verfügbarkeit der „10 wichtigsten Behördengänge“ für Bürger/innen und Angebot sowohl über eine Web-Anwendung, als auch über mobile Endgeräte. Umsetzung von Verwaltungsprozessen schrittweise im Sinne von one-/no-Stop Verfahren mit den verantwortlichen Stellen. Damit reduziert sich der Behördenkontakt der Bürger/innen in einer Lebenslage.

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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wurde im Jahr 2022 überwiegend erreicht, da einzelne Maßnahmen hinter den ambitioniert gesteckten Zielen hintanblieben, während andere übererfüllt werden konnten. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie hat sich das Risiko eines „digitalen gaps“ verstärkt. Seitens des BMF wurde mit der Digitalen Kompetenzoffensive ein nationaler Schulterschluss forciert, der Bund, Länder und Sozialpartner einbezieht und die Stärkung der digitalen Basiskompetenzen in der Bevölkerung zum Ziel hat.
Für die vom BMDW/BMF bereitgestellten Plattformen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen konnten die Zugriffszahlen im Jahr 2022 stark gesteigert werden, unternehmensseitig wurden Steigerungen zwischen 20 % und 40 % im Vergleich zum Jahr 2021 verzeichnet. Die Arbeiten an den bereits begonnenen Maßnahmen wurden vorangetrieben, allerdings hat sich der geplante Fortschritt wegen Prioritätsverschiebungen bedingt durch die COVID-19-Pandemie teilweise verzögert.
Die Plattform oesterreich.gv.at ist noch stärker erfolgreich als zentrale Informationsseite der Bundesregierung positioniert. Der digitale Führerschein ist im Oktober 2022 erfolgreich in Betrieb gegangen und die Analyse weiterer elektronischer Aus- und Nachweise wurde wie geplant gestartet. Die ID Austria (E-ID) konnte im Pilotbetrieb um weitere Funktionen, wie z. B. FIDO-Token als Alternative zum Smartphone, vereinfachter Umstieg von der Handy-Signatur und der Selbstverwaltungsfunktionen (= Meine ID Austria verwalten) ergänzt werden.
Das Jahr 2022 stellt, gemessen an diversen Kennzahlen, für das Unternehmensserviceportal (USP) erneut ein Rekordjahr dar. Die Anzahl der Zugriffe, der Besucherinnen und Besucher sowie der neu registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer wuchs im Durchschnitt um 25 % im Vergleich zum Jahr 2021. Grund dafür ist einerseits der gestiegene Informationsbedarf der Unternehmen in Zeiten von sich schnell verändernden Rahmenbedingungen und andererseits die stetig wachsende Adaption von digitalen Services in Unternehmen, vor allem seit der COVID-19-Pandemie. Das zeigt sich unter anderem auch darin, dass Verfahren und Services, die bereits seit langem am USP angeboten werden, im Jahr 2022 noch intensiver genutzt wurden.
Innerhalb des Jahres 2022 wurden darüber hinaus 16 neue behördliche Verfahren an das USP angebunden. Diese Rekordanzahl an neuen Anbindungen innerhalb eines Jahres lässt somit auch auf ein stetig wachsendes Vertrauen und Akzeptanz des USP als der Bereitsteller von vertrauenswürdigen und gesicherten Unternehmensidentitäten innerhalb der Verwaltung schließen.
Im Jahr 2022 wurden am USP knapp 3.000 Unternehmen online gegründet, eine Steigerung von knapp 25 % im Vergleich zum Jahr 2021. Diese deutliche Steigerung ist vor allem auf die neu geschaffene Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung mehrerer Verbesserungsaufträge in Folge eines Mangels bei der Eintragung der GmbH in das Firmenbuch und die Produktivsetzung der Möglichkeit für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer zur elektronischen Gründung in Vertretung ihrer Klientinnen und Klienten, zurückzuführen. Darüber hinaus wurde ein neuer, moderner Gründungsbereich unter startup.usp.gv.at umgesetzt und genutzt, um bei diversen, zielgruppenspezifischen Veranstaltungen diese neue Informationsquelle sowie die damit zusammenhängende Möglichkeit zur Online Gründung zu kommunizieren und die Informationen hierzu direkt an die Zielgruppe zu bringen.
Betreffend „Once Only“ ist die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) technisch produktiv einsatzbereit und mit den Daten aus der Piloterhebung der Datenlandkarte befüllt. Diese Daten dienen als inhaltliche Basis für die Vorbereitung der bundesweiten Erhebung der Informationsverpflichtungen. Die dafür notwendige Verordnung wurde im Jahr 2022 vollinhaltlich vorbereitet und die Kundmachung der Verfügbarkeit der IVDB (Bundesgesetzblatt) vorbereitet. Der Register- und Systemverbund (RSV) wurde dahingehend erweitert, dass das gesamte Firmenbuchregister abrufbar ist. Erste Schnittstellen des Unternehmensregisters sind bereits angebunden. Das Finanzstrafregister (FABE) ist für den ersten Usecase produktiv an den RSV angebunden. Insgesamt sind gegenwärtig 6 Register mit 17 Schnittstellen an den RSV angebunden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den von der Bundesregierung erlassenen Regelungen zur Eindämmung der Infektionszahlen konnten im Jahr 2022 weiterhin keine Präsenzkurse zum Aufbau digitaler Kompetenzen durchgeführt werden. Das Alternativangebot „Smartphone-ABC“, eine Serie von Lernvideos, steht seit April 2021 unter https://www.fit4internet.at/view/digitale-lebenswelten#alltag zur Verfügung. Für die Zielgruppe der jugendlichen Berufseinsteigenden wurde der Youth Hackathon auch im Jahr 2022 als reiner Online-Workshop durchgeführt und es haben 420 Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge zwischen 7 und 18 Jahren an dem Format teilgenommen.
Es werden kontinuierlich Selbsterklärungen zur Zuordnung von Ausbildungsformaten von Anbietern zur Zuordnung im DigComp 2.2 AT eingereicht. Mit einem erfolgreich zugeordneten Ausbildungsformat kann sich eine Kursteilnehmende bzw. ein Kursteilnehmender orientieren, welche Kompetenzbereiche und -stufen durch die Lerninhalte abgedeckt werden und daher für sich selbst einschätzen wie passend ein Kurs für einen selbst ist. Der DigComp Monitoring Jahresbericht 2022 beschreibt die Arbeit des Zuordnungsteams und des DigComp Monitoring Boards als Qualitätssicherungsstelle für erfolgreiche Zuordnungen in das Digitale Kompetenzmodell für Österreich im Detail.
Der Digital Economy und Society Index (DESI) ist ein von der Europäischen Kommission (EK) entwickeltes und auf nationaler Ebene seit dem Jahr 2015 jährlich erhobenes Ranking, das einen Vergleich des digitalen Fortschritts der 27 EU-Mitgliedstaaten in nunmehr 4 Dimensionen sowie ein Monitoring der Entwicklung über die Zeit erlaubt. Die DESI-Platzierungen (gesamt bzw. nach Messdimension) werden seit dem Jahr 2021 nicht mehr für die beiden vorangegangenen Jahre zurückgerechnet. Im Jahr 2021 wurden die DESI-Messdimensionen – in Anlehnung an den Digitalen Kompass, der die Ziele der Digitalen Dekade 2020-2030 operationalisiert – von 5 auf 4 reduziert. Das Themenfeld „Internetnutzung“ wurde nicht mehr weitergeführt. Die Gewichtung der verbleibenden 4 Messbereiche wurde angeglichen. Diese fließen zu je 25 % in das Länderergebnis ein. Im Jahr 2022 erfolgten zum Teil weitreichende inhaltliche Änderungen bei 6 der 33 Indikatoren, wobei 3 Indikatoren im Bereich der digitalen Verwaltungsservices sowie 3 weitere im Bereich Humankapital davon betroffen waren. Die Anzahl blieb mit 33 Indikatoren stabil, da der Indikator „4G Coverage“ zwar gestrichen wurde, jedoch mit dem Indikator „2b3 Fibre to the premises“ ein neuer Indikator in den DESI aufgenommen wurde. 11 sogenannte „Target-Indikatoren“ erhalten innerhalb der jeweiligen Messdimension eine doppelte Gewichtung, da sie direkt auf die Zielvorgaben der Digitalen Dekade bis zum Jahr 2030 abzielen.
Grundsätzlich führen die jährlichen Änderungen im DESI (Anzahl und Berechnung der Indikatoren, Gewichtung, Erhebungsmethodik) zu maßgeblichen Änderungen bei der Vergleichbarkeit von Istzuständen mit Zielzuständen. Die zum Teil deutlichen Änderungen der Indikatoren (Anzahl sowie auch Gewichtung) durch die EK erschweren die Planung des Zielzustandes bzw. der für die Erreichung notwendigen Maßnahmen. Dennoch stellt der DESI eine wichtige Orientierungshilfe im EU-Vergleich dar und kann unterstützend herangezogen werden. Eine Beurteilung des Fortschrittes bzw. der Wirkung gesetzter Maßnahmen alleine aufgrund der Rankingentwicklung im DESI ist nicht ratsam, da Indikatoren wegfallen, in denen getroffene Maßnahmen bereits positive Wirkungen zeigen und gleichzeitig neue Indikatoren, die nicht im unmittelbaren Fokus der AT/BMF-Prioritäten bzw. in der Verantwortung des BMF liegen, aufgenommen werden und zu deutlichen Verschlechterungen im Ranking führen (können). Aufgrund dieser Situation kann es sehr rasch zu Fehlinterpretationen bezüglich der Wirksamkeit gesetzter Maßnahmen sowie der Entwicklung Österreichs im Gesamtkontext kommen. Vom BMF getroffene Maßnahmen erfüllen einen Zweck, der über ein grundsätzliches einzelnes Benchmark hinausgeht und sich daher nicht ausschließlich darauf reduzieren lässt.
Für die Finanzierung aus dem Digitalisierungsfonds wurden für das Jahr 2022 von der Task Force Digitalisierung 100 Projekte mit einem Volumen von € 67.034.938,95 qualifiziert. Bis zum Außerkrafttreten des Digitalisierungsfonds-Gesetzes, mit Ablauf des 31.12.2022, wurden davon 87 Projekte beauftragt und befinden sich in der Umsetzung. Die Ausweisplattform des Bundes (eAusweise) mit der mobilen Anwendung für Bürgerinnen und Bürger, mit einer eAusweis Check App zur Überprüfung von digitalen Ausweisen sowie der GWK Check App für Gemeindewachkörper, wurde in Betrieb genommen. Für die Finanzierung aus dem Digitalisierungsfonds wurden in den Jahren 2021 und 2022 in Summe 168 Projekte durch die Task Force Digitalisierung qualifiziert. Davon konnten, bis zum Außerkrafttreten des Digitalisierungsfonds-Gesetzes, 155 Projekte mit einem Gesamtvolumen von € 118.854.505 beauftragt werden. 18 Projekte wurden bereits abgeschlossen.
Mit dem Wirkungsziel wird gemäß dem SDG-Grundsatz „leaving no one behind“ die Umsetzung der Agenda 2030, mit der technologischen Modernisierung und Innovation die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt bzw. ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der SDG-Unterziele 8.2, 9.1 und 10.2 geleistet.