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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Position von Frauen insbesondere auch in technischen Berufen durch Schaffung geschlechterfreundlicher Rahmenbedingungen

Stärkung der Position von Frauen insbesondere auch in technischen Berufen durch Schaffung geschlechterfreundlicher Rahmenbedingungen

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Dem Staat kommt eine wichtige Vorbildwirkung gegenüber dem privatwirtschaftlichen Sektor zu. Neben besseren Karrierechancen für Frauen kommt dies auch der Stärkung des Wettbewerbs und somit der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich zugute. Seit 1.1.2018 gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 30 % in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Frauen sollen vermehrt führende Positionen in Unternehmen einnehmen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich die Frauenquote in Aufsichtsräten in Unternehmen, an denen der Bund mit mehr als 50 % beteiligt ist, seit ihrer Einführung im Jahr 2011 positiv entwickelt hat.

Das BMDW kann in den sechs Unternehmen, in denen es mit der Eigentümervertretung betraut ist, einen Frauenanteil von durchschnittlich 60 % an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen vorweisen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist. Die im Regierungsprogramm angestrebte Frauenquote von 40 % wird damit bereits im Jahr 2020 in allen sechs Unternehmen überplanmäßig erreicht. Auch die Frauenquote des Bundes in den betroffenen Aufsichtsräten liegt im Jahr 2020 mit einem Durchschnittswert von 45,3 % bereits über der Zielvorgabe. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts erfolgt im Rahmen des MRV über den jährlichen Fortschrittsbericht über den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist.
Das Potenzial an qualifizierten Frauen für Führungs- und Aufsichtsratspositionen ist weiter steigend und trägt damit auch zur positiven Entwicklung des Wirkungsziels bei.
Genau hier setzt auch das Programm Zukunft.Frauen an, das im September 2010 als gemeinsame Initiative des BMDW, der WKO und der IV gestartet wurde und helfen soll den Anteil von qualifizierten Frauen in Führungspositionen zu steigern. Das Programm bietet eine gelungene Kombination aus praxisrelevantem Lernen von Fachleuten und spezifischem rechtlichen und wirtschaftlichen Fachwissen, das für Aufsichtsfunktionen notwendig ist, in Verbindung mit Netzwerkaufbau und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch zwischen Teilnehmerinnen und Führungspersönlichkeiten. 359 Frauen haben das Führungskräfteprogramm bis März 2020 absolviert. 46 weitere Frauen befinden sich derzeit in Ausbildung und schließen das Programm 2021 ab. In der Aufsichtsrätinnendatenbank, einem wesentlichen Bestandteil von Zukunft.Frauen, sind bereits mehr als 770 Frauen registriert (Stand: Ende April 2021).

Die Initiative „Gütesiegel equalitA“ wurde im März 2020 gestartet und zeichnet Unternehmen aus, die Frauen innerbetrieblich fördern, die für Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Betriebes sorgen, die Frauenkarrieren fördern und sichtbar machen und damit sowohl im eigenen Unternehmen als auch darüber hinaus die berufliche Gleichstellung beider Geschlechter unterstützen. Es wird auch ein Zeichen für Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Fairness gesetzt und ein Gütesiegel für die Wirtschaft geschaffen. Das Gütesiegel ist drei Jahre gültig. Im Zeitraum März 2020 – März 2021 haben 49 Unternehmen das Gütesiegel verliehen bekommen. Zusätzlich wird eine Auszeichnung in drei Kategorien für die innovativsten Maßnahmen im Bereich der innerbetrieblichen Frauenförderung verliehen. Unternehmen können ein Projekt einreichen, Voraussetzung ist, dass sie das Gütesiegel verliehen bekommen haben. Es kann bis zu sechs Gewinner geben.
Das Kick-off zum Drehbuchwettbewerb „Heldinnen in Serie“ – eine Initiative zur Verbesserung der Darstellung von Frauenfiguren – war im November 2019. Es wurden insgesamt 108 Exposés eingereicht, aus denen sechs Gewinner/innen mithilfe einer Jury ausgewählt wurden. Das Mentoringprogramm für die Gewinner/innen und ein Pitching (Präsentation des Konzepts) fanden im Herbst 2020 statt. Es konnten aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht alle Ereignisse (Veranstaltungen, Pitchings, Seriencamps), welche als Unterstützung für die Gewinner/innen zur Realisierung und Vorstellung ihrer Drehbücher/Treatments gedacht waren, im vollen Umfang durchgeführt werden und auch weitere geplante Pitchings oder Teilnahmen an (verschobenen) Filmfestivals im In- und Ausland für die Gewinner/innen mussten nach hinten verschoben werden. Mit Ende Dezember wurden die sechs fertig ausgearbeiteten Treatments abgegeben. Der Realisierung von Serien steht nun nichts mehr im Wege.

Die Projekte des BMDW leisten einen wesentlichen Beitrag zum SDG-Unterziel 5.5. „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ und leisten im Speziellen einen Beitrag zur Veränderung des SDG Indikators „Frauenanteil unter den vom Bund entsandten AufsichtsrätInnen in staatsnahe Unternehmen („Bundesfrauenquote“)“.