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WIRKUNGSZIEL

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Bundeskanzleramt koordinierte 2022 im Rahmen der paneuropäischen (und von der ENISA organisierten) Krisenübung Cyber Europe zeitgleich eine nationale Cyber-Krisenübung, die Cyber Europe Austria 2022. Basierend auf den Ergebnissen der Übung wurden mehrere Maßnahmen identifiziert, die die Resilienz Österreichs gegenüber potenziellen nationalen Cyberkrisen weiter stärken. An der Übung nahmen insgesamt 12 Organisationen aktiv teil. Der Zielzustand von 14 teilnehmenden Einrichtungen wurde knapp verfehlt, da insbesondere COVID-19-bedingte Kapazitätsengpässe zu Absagen unter den ursprünglich vorgesehenen Einrichtungen führten. Von der Organisation und Durchführungsqualität her schätzt das Bundeskanzleramt die Übung als Erfolg ein. Aus der Kennzahl zur Maßnahme 4 des Globalbudgets 10.01 geht hervor, dass die teilnehmenden Einrichtungen die Übung im Durchschnitt mit der Note 2 bewerteten.

Österreich weist im europäischen Vergleich eine große Zahl an Personen mit Migrationshintergrund auf (2022: 25,4 %). Den Prognosen zufolge, wird weiterhin die Zuwanderung die dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung in Österreich darstellen. Österreichs Bevölkerung wächst und sie wird durch Zuwanderung kulturell, sprachlich und religiös vielfältiger: 2022 lebten rund 2,24 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich. Österreich ist 2022 stärker gewachsen als in den Jahren davor. Nachdem die Bevölkerungszahl aufgrund der Fluchtmigration aus der Ukraine bereits im 1. Quartal 2022 die Neun-Millionen-Marke überschritten hatte, lag sie zu Jahresbeginn 2023 bei mehr als 9,1 Millionen. Damit verzeichnete Österreich 2022 eine deutlich stärkere Bevölkerungszunahme als im Jahr zuvor (2021: +46 265 Personen bzw. +0,5 %) sowie auch einen etwas größeren Anstieg als im Jahr 2015 (+115 545 Personen bzw. +1,3 %). Gut die Hälfte des Bevölkerungswachstums im Jahr 2022 geht auf Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zurück.
Bereits vor dem Hintergrund dieser Zahlen bleibt die Integration von Migrantinnen und Migranten eine langfristige und wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre. Österreich hat insbesondere mit dem Integrationsgesetz 2017 (IntG) in den letzten Jahren funktionierende Strukturen im Integrationsbereich etabliert: Die Sprach- sowie Werte- und Orientierungskurse erweisen sich als tragfähig sowie derart essenziell, dass sie 2022 von acht auf 24 Stunden erweitert wurden. Beratung, Deutsch- und Förderkurse sowie Werte- und Orientierungskurse sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtend – dies fördert und verbessert die Teilnahme von Frauen an Integrationsmaßnahmen und deren Chancen auf Eigenständigkeit.
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) trug im Jahr 2022 mit folgenden Leistungen und Angeboten positiv zu diesem Wirkungsziel bei:
• über 251.700 Beratungen in Integrationszentren,
• über 11.300 positive Werte- und Orientierungskursabschlüsse insgesamt,
• über 67.400 zur Verfügung gestellte Deutschkursplätze. Ergänzend zum regulären Kursbetrieb standen wie in den Vorjahren Onlinekurse zur Verfügung, um selbständig und kostenlos Deutsch lernen bzw. vertiefen zu können.
Bezogen auf den im Jahr 2022 angestrebten Erfolg wurden überplanmäßige Ergebnisse erzielt, wie sie die Wirkungszielkennzahl 10.2.2 sowie die Maßnahme 5 auf der Ebene des Globalbudgets 10.01 ausweisen: Die positive Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr und die annähernde Verdoppelung der zur Verfügung gestellten Deutschkursplätze ergeben sich aus dem Nachholeffekt der Corona-bedingten Einbrüche der Jahre 2020 und 2021, da damals Präsenzkurse nicht bzw. nur äußerst eingeschränkt möglich waren. Mit Anfang 2022 hat der ÖIF stark in Werte- und Orientierungskurse investiert – es wurden die Kurse von 8 Stunden (1 Tag) auf 24 Stunden (3 Tage) angehoben und zugleich das Kursangebot deutlich ausgebaut. Aufgrund dieser Umsetzungsmaßnahmen des ÖIF zu den Kapazitäten auch hinsichtlich der Teilnehmer/innen-Zahl in den Kursen und dem damit verbundenen Ausbau der Raumgrößen war dieses Ergebnis zu erreichen. Der deutliche Anstieg des Frauenanteils in den Kursen ist angesichts der Verpflichtung durch das Integrationsgesetz feststellbar.
Mit diesen Integrationsmaßnahmen wird die Zielgruppe unterstützend vorbereitet, um am Arbeitsmarkt in Österreich Fuß zu fassen und in weiterer Folge in die Selbsterhaltungsfähigkeit übergehen zu können. Von besonderer Bedeutung für die Zukunft ist aber auch die Frage nach der Integrationskraft Österreichs im Hinblick auf eine kulturell wie religiös inhomogener werdende Gesellschaft.
Integration – sei es am Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich – lebt von Interaktion und vom persönlichen Austausch von Zugewanderten mit der Mehrheitsgesellschaft. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ sind für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten einerseits staatliche Angebote, andererseits ihr eigenverantwortliches Engagement nötig: So können sie die Möglichkeiten und Chancen in Österreich wahrnehmen sowie unsere gesellschaftlichen Normen und Werte verinnerlichen.

Die positive Wirkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zeigt sich im Jahr 2022 durch den übertroffenen Zielzustand der Wirkungszielkennzahl 10.2.3. Der ist darauf zurückzuführen, dass die GAW ihr Schulungsangebot um ca. 25% gegenüber dem Vorjahr erhöhte, mehr FollowerInnen über Soziale Medien erreichte und dass allgemein in der Bevölkerung eine höhere Sensibilisierung im Hinblick auf Antidiskriminierung feststellbar ist. Die GAW führte 2022 gegenüber 2021 doppelt so viele Beratungen zu vergleichsweise zustande kommenden Lösungen durch.

Der Erfolg der zum Wirkungsziel 2 beitragenden Maßnahmen 4 und 5 des Globalbudgets 10.01 (einmal „überplanmäßig erreicht“ und einmal „zur Gänze erreicht“) sowie die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal „überplanmäßig erreicht“ und einmal „nicht erreicht“) führen zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“.

Abgesehen von den oben beschriebenen Ergebnissen entlang der Wirkangaben trugen im Jahr 2022 folgende Leistungen des Bundeskanzleramts und Ereignisse zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2 bei:

Im Bereich EU, Internationales und Grundsatzfragen wird durch die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Positionen und Weisungen sowie durch effiziente und zeitgerechte Vorbereitung von Unterlagen für Treffen im Rahmen der EU (Europäischer Rat, Rat Allgemeine Angelegenheiten, Ausschuss der Ständigen Vertreter) und zur Vorbereitung von bi- und multilateralen Treffen sowie im Bereich der Regierungspolitik allgemein (Wirtschafts- und Finanzpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Sicherheitspolitik, Forschung, Technologie und Innovation, Agenda 2030, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz und Energie) wesentlich zur Erreichung des Wirkungsziels 2 beigetragen. Als nationale Koordinationsstelle für das EU-Instrument für technische Unterstützung (TSI) zur Entwicklung und Umsetzung von Reformen erfüllt das BKA Informations- und Beratungsaufgaben für öffentliche Stellen. Insgesamt wurden vier Informationsveranstaltungen, darunter eine Auftaktveranstaltung zum Projektzyklus 2023 in Kooperation mit der Europäischen Kommission (Generaldirektion für die Unterstützung von Strukturreformen – DG REFORM) durchgeführt.
Als nationale Kontaktstelle für das EU-Förderprogramm „Citizens, Equality, Rights and Values“ erfüllt das BKA Informations- (via Veranstaltungen, Website und Newsletters) und Beratungsaufgaben für potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller (vor allem für öffentliche Stellen und zivilgesellschaftliche Organisationen). Es wurden 13 Informationsveranstaltungen (online sowie in-situ) mit mehr als 700 TeilnehmerInnen durch die Kontaktstelle (ko-)organisiert. Ausgehend von der im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzung der Stärkung einer zielgerichteten Koordinierung der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) unter systematischer Einbindung von Stakeholdern (insb. Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor) fand 2022 auf Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Agenda 2030 (IMAG), in der das Bundeskanzleramt den Ko-Vorsitz führt, am 7. Oktober 2022 ein SDG-Dialogforum mit Stakeholdern statt. Der Ministerrat hat am 12. Oktober 2022 beschlossen, dass Österreich seinen zweiten Freiwilligen Umsetzungsbericht zur Agenda 2030 (FNU) beim Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) im Juli 2024 vorlegen wird. Die entsprechenden Arbeiten haben begonnen. Außerordentliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen zur Förderung des Europabewusstseins und Europaverständnisses in Österreich wurde 2022 erstmals vom Bundeskanzleramt mit dem Europa Staatspreis ausgezeichnet. Im Bereich der Europakommunikation wurde 2022 mit der Förderung von Schülerreisen zu den EU-Institutionen in Brüssel begonnen. Die Sektion IV informierte im Rahmen der Initiative „Unser Europa, unsere Gemeinde“ auch 2022 im Wege eines viermal im Jahr erscheinenden Printmagazins, einer Webseite und in diversen Schulungen und Veranstaltungen die über 1.500 Europa-Gemeinderätinnen und –räte sowie andere EU-Interessierte über aktuelle Entwicklungen in der EU.
Ausgehend von den im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzungen wurde im Jänner 2021 die Nationale Strategie gegen Antisemitismus präsentiert und die Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe in der Sektion IV des Bundeskanzleramts geschaffen, die unter anderem für die Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen der Strategie und für deren Evaluierung im Jahr 2024 zuständig ist. Am 31. Jänner 2023 wurde der 2. Umsetzungsbericht präsentiert. 26 der 38 Maßnahmen wurden seither erfolgreich umgesetzt, darunter die Verdreifachung der Investitionen auf vier Millionen Euro für den Schutz jüdischer Einrichtungen und zur Förderung von jüdischem Leben per Gesetz (Bundesgesetz „Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG“), die Schulungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheitsbehörden, der Justiz und im Österreichischen Bundesheer sowie die Etablierung des „Nationalen Forums gegen Antisemitismus“ zur gesamtgesellschaftlichen Abstimmung zw. Bund, Ländern, Gemeinden und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, um aktuelle Entwicklungen anzusprechen, Lösungsvorschläge herbeizuführen und den Austausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren zu intensivieren. Darüber hinaus unterstützt die Stabstelle mit Budgetmitteln in Höhe von insgesamt € 4,5 Mio pro Jahr (davon sind € 4 Mio. die jährliche Zuwendung an die Israelitische Religionsgesellschaft auf der Grundlage des ÖJKG) konkrete Projekte im Bereich Antisemitismusbekämpfung und -prävention sowie Bewusstmachung und Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in Österreich, Gedenkkultur und Jubiläen sowie für Umsetzungsmaßnahmen der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus. Auf internationaler Ebene initiierte Österreich 2022 die „European Conference on Antisemitism“. Diese besteht aus einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, die eine verstärkte Umsetzung der EU-Strategie 2021-2030 zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens anstrebt. Der Fokus dieser Gruppe, die einmal im Jahr in Wien tagt, soll vor allem auf der besseren Vergleichbarkeit und dem Austausch von Daten liegen. Zusätzlich zu den € 4,5 Mio. pro Jahr stellt die Stabstelle dem Zukunftsfonds der Republik Österreich jährlich € 2 Mio. zur Durchführung seiner Aufgaben gemäß § 2 Z 1 Zukunftsfonds-Gesetz zur Verfügung (siehe auch BGBI. I Nr. 146/2005).

Das Unterziel 10.2 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 2 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 2 Antidiskriminierung, Selbsterhaltungsfähigkeit und Inklusion der Migrantinnen und Migranten in die Aufnahmegesellschaft anstrebt. Die Signifikanz des Unterziels 9.1 der SDG im Hinblick auf das Wirkungsziel 2 ergibt sich aus der Koordinierung der nationalen Cybersicherheit durch das Bundeskanzleramt. Im Bereich der GAW stellen sich folgende Textpassagen aus Unterzielen der SDG beim Ansteuern des Wirkungsziels 2 als signifikant dar: 5.1 (Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden), 5c (solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie zur Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen verstärken), 10.2. (Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern), 10.3 (Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht), 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten) und 16.10 (Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften).