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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Daseinsvorsorge in den Gemeinden

Sicherung der Daseinsvorsorge in den Gemeinden

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das gesetzte Ziel, die Sicherung der Daseinsvorsorge in den Gemeinden, wurde überplanmäßig erreicht, da beide für das Jahr 2023 gesetzten Maßnahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) übertroffen wurden:
1. Die Summe des Investitionsvolumens, die 50 Mio. Euro im Jahr 2023 erreichen sollte, wurde mit über 80 Mio. Euro deutlich übertroffen.
2. Auch die Vorgabe, mindestens 20% der Mittel für ökologische Maßnahmen zu verwenden, wurde mit 31,7% überragt; dies entspricht 5,7 Mio. Euro der ausbezahlten Zweckzuschüsse.

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 war eine kurzfristige COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden und ist mit den im Jahr 2023 getätigten Auszahlungen von Anträgen des Vorjahres abgeschlossen.