KENNZAHL
AbsolventInnen Ausbildungsprogramm
Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe an, den bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus‐ und Weiterbildung zu ermöglichen und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte nachzukommen. Die erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms hat zuletzt, um nur ein Beispiel zu nennen, bewirkt, dass sieben verfassungsrechtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 zu Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichtes bzw. eines Landesverwaltungsgerichtes ernannt wurden. Hinzu kommt eine große Zahl ehemaliger verfassungsrechtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich schon in früheren Jahren als Mitglieder eines Unabhängigen Verwaltungssenats oder des Asylgerichtshofes sowie in der Rechtsanwaltschaft und auf universitärem Bereich bewährt haben.
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben