Am 8. April 2013 erfolgte die Produktivsetzung des „ELAK Gericht“, eines elektronischen Aktenführungssystems, mit dem der Verfassungsgerichtshof – an Stelle der bisher in Papierform geführten Akten – auf eine elektronische Aktenführung umgestiegen ist. Aufgrund der Erfahrungen kann mit einer kontinuierlichen Steigerung der vollelektronischen internen Aktenbearbeitung bis 100% gerechnet werden.
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr über den elektronischen Akt bearbeiteten Bechwerden durch die Gesamtanzahl an eingelangten Beschwerden