Die Umgebungslärmkartierung erfolgt im 5-Jahres Intervall in vollem Umfang seit 2012. Die Einführung eines europäischen Lärmberechnungsverfahrens hat 2022 insbesondere durch die Änderung der Methode der Betroffenenzuordnung in den Gebäuden zu deutlichen Reduktionen bei den Betroffenenzahlen für 2022 geführt. Eine Vergleichbarkeit mit 2017 ist nicht mehr direkt möglich. Geplante Änderungen der Schwellenwerte (Bundes-LärmV) werden zu weiteren Änderungen der Betroffenenzahlen führen. Damit ist ab 2022 eine Neudefinition der Kennzahl notwendig.
In den strategischen Lärmkarten ist die Lärmbelastung des vorangegangenen Kalenderjahres darzustellen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie und die damit einhergegangenen Mobilitätseinschränkungen war im Jahr 2020 ein deutlicher Rückgang des Verkehrsaufkommens zu beobachten. Da die Lärmkartierung und die darauf aufbauende Aktionsplanung gemäß Umgebungslärmrichtlinie langfristig angelegt sind, wurden für die Lärmkartierung 2022 zur Abschätzung der Lärmbelastung die Verkehrszahlen des Jahres 2019 herangezogen.
Quelle
BMK (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMK, Bundesländer. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass die Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung bei den für die Maßnahmen im Lärmschutz bei Verkehrsanlagen zuständigen Stellen liegt.
Berechnungsmethode
Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Abschätzung der hauptwohnsitz-gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen