Es handelt sich hierbei um eine Wirkungszielkennzahl, welche auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern abstellt. Die Besetzung der freien Planstellen mit neuen MitarbeiterInnen ergibt sich aus der Aufnahmepolitik des Bundeskanzleramts. Im Sinne der Geschlechtergleichstellung hätte das Bundeskanzleramt bei Stellenausschreibungen in dieser Besoldungsgruppe bei gleicher Qualifikation männliche Bewerber bevorzugt aufzunehmen.
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan (=Beilage zum Bundesfinanzgesetz, Personalplan 2016 in der Fassung des Bundesgesetzblatts I, Nummer 34 vom 8. Juni 2016): A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) - einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen. Die Werte betreffend Istzustände stellen den Jahresdurchschnitt dar und können von den Werten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes abweichen. Das ist darauf zurückzuführen, dass im Gleichbehandlungsbericht stichtagsbezogene Daten per 31.12.2017 angeführt sind.