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KENNZAHL

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

2017
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Jeweils ein Universitätsrat und ein Universitätssenat haben die geplante Zielsetzung für 2017 verfehlt: An der Universität Linz ist beim Universitätsrat unvorhergesehen ein weibliches Mitglied ausgeschieden. Damit konnte die gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote nicht mehr erfüllt werden. Mittlerweile ist dieser Universitätsrat (neue Funktionsperiode ab 01.03 2018) aber wieder quotengerecht besetzt.
Bezüglich der Senate wurden die Folgen der Umstellung der gesetzlichen Mindestfrauenquote bei der Zielwertfestlegung unterschätzt. Diese erhöhte sich durch die UG-Novelle BGBl. I Nr. 21/2015 von einem gesetzlichen Mindestfrauenanteil von 40% auf den Mindestfrauenanteil von 50%. Konkret bedeutet das ein (bei 18 Mitgliedern) bzw. zwei zusätzliche weibliche Mitglieder (bei 26 Mitgliedern) zur Quotenerfüllung. Einige Universitäten verfehlten die erforderliche Geschlechterparität nur knapp (Universität Wien, Medizinische Universität Innsbruck, Universität Mozarteum Salzburg: jeweils ein weibliches Mitglied zu wenig).


Quelle

uni:data (www.bmbwf.gv.at/unidata)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzen universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen universitären Leitungsorganen