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KENNZAHL

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klientinnen und Klienten)

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klientinnen und Klienten)

2023
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die hohe Teuerungsrate im Jahr 2023 erforderte eine überproportionale Erhöhung der Mittel für die Personalkostenförderung. Damit war es möglich, die kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen für angestellte Berater und Beraterinnen abzufedern. Ebenso wurde eine Erhöhung der Obergrenze für die Refundierung von Berater- und Beraterinnenhonoraren für selbständige und als freie Dienstnehmer Beratende erforderlich, um auch erfahrene Mitarbeitende in der Familienberatung halten und somit die Qualität in der geförderten Familienberatung sicherstellen zu können.
2023 konnten rund 329.000 Beratungsstunden angeboten werden, was trotz der Teuerung eine Steigerung der Stunden von ca. 5% gegenüber dem Jahr 2022 und ca. 7 % gegenüber dem Jahr 2021 bedeutet.

Die Anzahl der Klientinnen und Klienten ist 2023 gegenüber 2022 um ca. 8,7 % gestiegen und hat damit das Vorkrisenniveau wieder erreicht (insgesamt ca. 6,1 % mehr Klientinnen und Klienten im Vergleich zu 2019).


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Klientinnen und Klienten in den geförderten Familienberatungsstellen