Die Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2018 eingeführt. Daher sind die Zielzustände ab 2018 verfügbar. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) konnte im Jahr 2020 etwas weniger Vergleichslösungen erzielen als prognostiziert. Für die GAW ergeben sich vier Phasen während der Begleitung von Klientinnen und Klienten, in denen sich gute Möglichkeiten bieten, um Vergleiche zu erzielen: nach ersten Interventionen, anschließend nach Einbringung eines Antrags vor der Gleichbehandlungskommission (GBK), bei der ersten Tagsatzung der GBK (nach ca. drei Monaten) sowie nach Abschluss eines Verfahrens vor der GBK.
Im Jahr 2020 fanden seitens der GBK COVID-19-bedingt ca. sechs Monate lang keine Tagungen statt. Daher konnte die GAW hauptsächlich nur die ersten beiden Phasen für Vergleichsabschlüsse nutzen.
Im Jahr 2021 stellte die GAW ihre Unternehmensschulungen auf Webinare um, und auch die Sitzungen der GBK fanden mithilfe von Online-Lösungen wieder durchgehend statt. Dadurch konnten Schlichtungsgespräche auch bei Fällen aus den Regionalbüros angeboten werden. Somit konnte die GAW ihre Wirkungszielkennzahl in den Jahren 2021, 2022 und 2023 überplanmäßig erreichen. Die Schwankung zwischen den Istzuständen 2021 und 2022 ist nach Meinung des Bundeskanzleramts vernachlässigbar. Auch wenn ein minimaler Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen ist, wurden im Jahr 2023 ähnlich viele Vergleichsgespräche wie im Vorjahr geführt. Zur positiven Entwicklung dieser Wirkungszielkennzahl trug der Ausbau von Schulungen für Unternehmen um ca. 76 % gegenüber dem Vorjahr wesentlich bei: 74 Schulungen im Jahr 2023 und 42 im Jahr 2022. Der Instagram-Account erhöht ebenfalls die Bekanntheit und die Möglichkeit, gesicherte Judikatur an ein breites Publikum heranzutragen. Im Jahr 2023 wurde die Anzahl der Followerinnen und Follower gegenüber 2022 um 625 erhöht (Stand 31.12.2023 1732 Followerinnen und Follower).
Quelle
Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird