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KENNZAHL

Patentanmeldungen und Markt

Patentanmeldungen und Markt

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl ist zwischen 2015 und 2019 (Anmeldejahre 2013–17) im Durchschnitt um rund 9 % jährlich angestiegen, mit einem Anstieg von 12 % im Jahr 2020 wird dieser Trend fortgesetzt. Der gesetzte Zielzustand wird damit übererfüllt. Aufgrund der Berechnungsmethode spielt die im Jahr 2020 ausgebrochene COVID-19-Pandemie keine Rolle für den Istzustand der Kennzahl. Gemessen werden im Referenzjahr (t) die Werte von zwei Jahren zuvor (Anmeldejahr; t-2), Referenzjahr ist somit 2020, das Anmeldejahr 2018.
Ob das Wachstum in dieser Größenordnung fortgesetzt werden kann ist fraglich. Einerseits ist die Entwicklung des Indikators von sehr vielen Einflussfaktoren abhängig, zudem haben sich die Bedingungen für internationale Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 eingetrübt (z. B. durch Brexit, Freihandelsabkommen, …). Durch die COVID-19-Pandemie, die 2020 ihren Anfang genommen hat, kommt es zu einer weiteren negativen Beeinflussung, die sich möglicherweise auch auf den Indikator auswirkt. Bisher hatten Patente im US-amerikanischen Raum, der durch ein hohes BIP gekennzeichnet ist, einen wesentlichen Anteil am Anstieg der Kennzahl. Ob eine weitere Erschließung großer, außereuropäischer Märkte mittels österreichischer Patente weiterhin in diesem Ausmaß stattfinden kann ist fraglich und hängt stark von internationalen Entwicklungen ab. Der Indikator wurde erstmals 2017 berechnet.


Quelle

ÖPA, WIPO, Weltbank

Berechnungsmethode

Das Marktpotenzial von Innovation wird anhand der Anzahl von Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen und der Größe der Märkte, in denen Patentschutz beantragt wird, gemessen. Als Indikator für die Marktgröße wird das BIP des jeweiligen Landes der Patentanmeldung als Vielfaches des BIP Österreichs herangezogen. Die Kennzahl berechnet sich aus der Multiplikation des derart normierten BIP des Anmeldeziellandes mit der Anzahl der Anmeldungen im Anmeldezielland und Summierung dieser Werte für alle Länder, für die jeweils die Daten der Anmeldezahlen und des BIP vorhanden sind. Da Anmeldungen am europäischen Patentamt (EPA) üblicherweise nicht in all seinen Mitgliedsländern Gültigkeit erlangen, werden zur Berücksichtigung der EPA-Anmeldungen die BIP der Mitgliedsländer anhand des durchschnittlichen Validierungsverhaltens der ÖsterreicherInnen gewichtet.