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KENNZAHL

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

2022
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Istzustand 2022: 62,76 (gesamt); 63,40 (weiblich); 62,50 (männlich). Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst ist im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben (- 0,02 Jahre). Bis zum Jahr 2020 ist das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten angestiegen. Seit dem Jahr 2021 bleibt es weitgehend konstant. Das geringfügige Sinken ist auf mehrere Gründe zurückzuführen: Einerseits ist im Jahr 2020 das Pensionsantrittsalter um 0,5 Jahre angestiegen. Der überwiegende Teil dieses Anstieges war durch den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen erklärbar. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben im Jahr 2020 zu Verzögerungen geführt, sodass in den Folgejahren ein Nachholeffekt vermutet wurde. Dieser Nachholeffekt ist im Jahr 2021 eingetreten und zeigte sich im Anstieg der Dienstunfähigkeitspensionierungen. Andererseits sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr bei den vorzeitigen Pensionierungen sowohl die Anzahl gestiegen als auch das Antrittsalter (- 0,1 Jahre) gesunken. Auch bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen ist das Antrittsalter gesunken (- 0,5 Jahre). Gleichzeitig sind im Jahr 2022 die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, am höchsten angewachsen und bei den Lehrpersonen, jene Berufsgruppe mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, am stärksten gesunken. Der Anteil der Neupensionierungen beider Berufsgruppen macht die Hälfte aller Neupensionierungen aus und daher wirken sich die Veränderungen in den beiden Berufsgruppen in der Gesamtbetrachtung aus. Vor diesem Hintergrund konnte der Zielwert für das Jahr 2022 nur überwiegend erreicht werden. Für das Jahr 2023 und für die Zukunft wird erwartet, dass sich das Pensionsantrittsalter konstant entwickeln wird – insofern ist das Ambitionsniveau mit 63,38 Jahren als hoch einzuschätzen.
Im Vergleich zum Bundesdienst beträgt das Pensionsantrittsalter im ASVG-Bereich 60,8 Jahre (2022; Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger).


Quelle

BMKÖS, Publikation "Monitoring der Beamtenpensionen“

Berechnungsmethode

Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters basierend auf Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten aus dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS)