Der Rechnungshof ist bestrebt, den Wirkungsgrad durch die Umsetzung seiner abgegebenen Empfehlungen mit Gleichstellungs– und/oder Diversitätsaspekten zu erhöhen. Die quantitative Auswertung des Nachfrageverfahrens im Jahr 2022 ergab, dass er mit seinen Empfehlungen aus dem Jahr 2021 in diesem Bereich einen Wirkungsgrad von 76,5 % erreichen und somit den Zielwert von 75 % überschreiten konnte. Im Jahr 2021 lag der Fokus auf der COVID–19–Pandemie, sodass eine vergleichsweise geringe Anzahl an Gleichstellungs– und Diversitätsempfehlungen abgegeben werden konnte.
Berechnungsmethode
Anteil der umgesetzten, teilweise umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen mit Gleichstellungs- und/oder Diversitätsaspekten an den gesamten Empfehlungen mit Gleichstellungs- und/oder Diversitätsaspekten auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Berichtes