Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) ist eine integrationsfördernde und integrationserhaltende Form des Strafvollzugs. Der Vollzug der Freiheitsstrafe erfolgt dabei mittels technischer Überwachung in Form einer elektronischen Fußfessel. Diese Vollzugsform kann in zwei Variante angetreten werden. Zum einen genau zum Zeitpunkt der Haft als „Frontdoor-Variante“, und zum anderen nach Verbüßung eines Teiles der Freiheitsstrafe als sogenannte „Backdoor-Variante“. Bei dieser „Backdoor-Variante“ des elektronisch überwachten Hausarrestes handelt es sich demnach um eine durch den Menschen in Haft oder die Vollzugsbehörden ausgelöste Variante, welche ausschließlich dann genehmigt werden kann, wenn der Vollzug zuvor entsprechend erfolgreich war und die Entwicklung des Menschen keinen Missbrauch befürchten lässt.
Das Umfeld stellt sich in der Form dar, dass bei einer steigenden Anzahl an Hafttagen im Bereich der Strafhaft (2022: 2.006.240, 2023: 2.121.669 [+5,8 %]) die Anzahl der vollzogenen Hafttage von Menschen im elektronisch überwachten Hausarrest nicht weiter gesteigert werden konnte, sondern ein leichter Rückgang von 1,3 % hingenommen werden musste (2022: 129.724, 2023: 127.975). Diese Entwicklung führte dazu, dass mit einem Anteil von 6,16 % der Zielwert von 6 % zwar überschritten wurde, aber kein weiterer Ausbau der reintegrationsfördernden Maßnahme des elektronisch überwachten Hausarrest gelungen ist. Trotzdem kann demnach festgehalten werden, dass die initiierten Maßnahmen nach wie vor volle Wirkung entfalten.
Quelle
Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)
Berechnungsmethode
Summe aller Hafttage im elektronisch überwachten Hausarrest im Verhältnis zu allen in Justizanstalten vollzogenen Belagstagen in Strafhaft.