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KENNZAHL

Von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführte Abklärungen

Von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführte Abklärungen

2024
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit dem am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Aufgaben der vom BMJ anerkannten und geförderten Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert. Folglich ist die Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführten Abklärungen (Clearings) ab 2018 deutlich und – abgesehen von einem pandemiebedingten Ausreißer im Jahr 2020 – kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2024 kam es erstmals wieder zu einem leichten Rückgang, der wohl darauf zurückzuführen ist, dass die Erneuerungsverfahren zur Überprüfung der mit 1.7.2018 übergeleiteten gerichtlichen Erwachsenenvertretungen bis Ende 2023 eingeleitet werden mussten und somit nun die gerichtlichen Abklärungsaufträge in Erneuerungsverfahren zurückgegangen sind. Zugleich haben allerdings die gerichtlichen Abklärungsaufträge in Bestellungsverfahren wieder zugenommen, sodass die Kennzahl insgesamt weiterhin auf einem relativ hohen Niveau blieb und der für das Jahr 2024 prognostizierte Zielwert nur leicht unterschritten wurde.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Controllingberichte der Erwachsenenschutzvereine (Abt. III 4)

Berechnungsmethode

Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen im Auftrag der Gerichte durchgeführten und mit Clearingbericht abgeschlossenen Abklärungen