KENNZAHL
Verbesserung der Fähigkeiten im Cyber-Raum
Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum
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Die Erhöhung der geplanten Cyber-Kompetenzen wird am Aufwuchs des spezialisierten Cyber-Personals gemessen. Die Zielerreichung errechnet sich ausgehend vom Zielzustand (Ausbauphase 2 = 138 Personen sind 100%) in Prozent, um damit die erforderliche Einsatzbereitschaft erreichen zu können. Bis zum BVA 2023 wurde die Ausbauphase 1 (126 Personen) als Grundlage verwendet, wodurch – bezogen auf die Personenanzahl – der Zielerreichungsgrad höher war als mit der Basis „138 Personen“ der Ausbauphase 2. Der nach wie vor fehlende erweiterte OrgPl für die Phase 2 (SOLL-Zahl des Zieles für den mittelfristigen Personalaufwuchs) ist noch immer nicht verfügt. Daher müsste für 2025 mit einer weiter steigenden Anzahl an Leiharbeitern gerechnet werden, die allerdings aufgrund der bestehenden Regelungen in dem Ausmaß nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die Zielerreichung wurde durch die oa. Verzögerungen für das Jahr 2024 massiv beeinträchtigt.
Die Kennzahl besteht seit dem BVA 2021.
Historische Daten vor 2021 sind mangels Vergleichbarkeit nicht vorhanden.
Quelle
Direktion 6/GDLV. Umsetzungsbericht
Berechnungsmethode
Realisierungsgrad des geplanten Aufwuchses des spezialisierten Cyber-Personals gemessen am Zielzustand (Ausbauphase 2)