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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der staatlichen Souveränität

Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung sowie Wiederherstellung der Fähigkeiten des ÖBH zur Abwehr von sich dynamisch verändernden sicherheitspolitischen Verhältnissen zur Gewährleistung der verfassungsmäßigen Aufgaben zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und Wahrung der Souveränität der Republik Österreich.

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Umfeldentwicklung:
Die zunehmend konfrontative geopolitische Lage, speziell zwischen den USA, China und Russland, aber auch regionale Konflikte und vermehrtes Auftreten resilienzgefährdender Extremereignisse, bestimmen das Risikobild für Österreich, wodurch sich die Sicherheitslage Österreichs in den nächsten Jahren weiter verschlechtern wird. Besonders der Konflikt zwischen dem „Westen“ und Russland, verbunden mit einer zu befürchtenden neuen Rüstungsspirale, wird Auswirkungen auf Österreich haben. Klimawandel, Pandemien, disruptive Technologieentwicklung und die Wirtschaftskrise wirken zudem als risikoverschärfende Konfliktbeschleuniger.
Österreich ist, wie auch andere EU-Mitgliedsstaaten, zunehmend Bedrohungen mit oftmals sehr kurzer oder sogar ohne Vorwarnung ausgesetzt. Diese sind vor allem das vermehrte Auftreten von transnationalem Extremismus und Terrorismus sowie Cyber-Angriffe, deren Verursacher und Ausgangspunkte nur sehr schwer feststellbar sind. Die Abgrenzung zwischen „innerer“ und „äußerer“ Sicherheit wird dabei immer schwieriger. Geltendes nationales Recht und humanitäres Völkerrecht stoßen bei der Bekämpfung irregulärer Kräfte, die sich selbst nicht an rechtliche Vorgaben halten, an ihre Grenzen.
Das ÖBH ist die strategische Reserve der Republik. Szenarien, die in den sicherheitspolitischen Risikoanalysen erwähnt werden, sind 2024 eingetroffen.
Die Erneuerung der Ausrüstung kann in den nächsten Jahren vorangetrieben und so der Investitionsanteil am Heeresbudget weiter ausgebaut werden. Die Einsatzbereitschaft konnte durch zahlreiche Beschaffungen verbessert werden.

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels:
Der Zielerreichungsgrad für das Wirkungsziel wurde als „Überwiegend erreicht“ bewertet, weil:
• Die Kennzahl 14.1.1. „Verbesserung der Fähigkeiten im Cyberraum“ wurde 2024 nicht erreicht.
• Die Kennzahl 14.1.2. „Bevorratung von Versorgungs- und Verbrauchsgütern“ wurde 2024 zur Gänze erreicht.
• Die Kennzahl 14.1.3. „Wiederherstellung der Fähigkeiten der Mechanisierten Truppe“ wurde 2024 nicht erreicht.
• Die Kennzahl 14.1.4. „Steigerung der aktiven Luftraumüberwachung“ wurde 2023 überplanmäßig erreicht.
Es wurden somit eine Kennzahl (14.1.4.) überplanmäßig erreicht. Eine Kennzahl (14.1.2.) wurde zur Gänze erreicht. Zwei Kennzahlen (14.1.1. und 14.1.3.) wurden nicht erreicht.
Die Kennzahl 14.1.1. wurde aufgrund der Verzögerung im Rahmen der OrgPl Erstellung (Phase 2 – 138 Personen sind 100%) und Phase 1 – 126 Personen) nicht erreicht.
Die Kennzahl 14.1.3. wurde aufgrund vertraglichen Änderungen (Lieferzeitpunkt) nicht erreicht.

Der Zielerreichungsgrad der GB-Maßnahmen wurden als „zur Gänze erreicht“ bewertet, weil:
• Die GB-Maßnahme (14.07.03) zur „Vorbereitung auf die sicherheitspolitischen Folgen des Klimawandels“ wurde überplanmäßig erreicht. Die GB-Maßnahme wirkt auf alle drei Wirkungsziele.
• Die GB-Maßnahme (14.08.03) zur „Steigerung der militärischen Autarkie inklusive Blackout-Vorsorge“ besteht aus vier Teil-Maßnahmen und wurde zur Gänze erreicht.
• Die GB-Maßnahme (14.08.04) „Auf- und Ausbauen der Fähigkeit zur Abwehr von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen im Nächst- u. Nahbereich“ wurde zur Gänze erreicht.