KENNZAHL
14-tägige Autarkie im Bereich der Bevorratung
Bevorratung von einsatzwichtigen Versorgungs- und Verbrauchsgütern für eine Versorgungsunabhängigkeit von mindestens 14 Tagen im Inland
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Bevorratung von einsatzwichtigen Versorgungs- und Verbrauchsgütern für eine Versorgungsunabhängigkeit von mindestens 14 Tagen im Inland
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Damit das ÖBH in Krisensituationen so lange wie erforderlich autark eingesetzt werden kann, ist eine Stärkung der Resilienz Österreichs im Allgemeinen und des ÖBH im Besonderen unbedingt erforderlich. Gerade für das ÖBH ist ein möglichst hoher Grad an Resilienz bzw. Autarkie anzustreben. Zu diesem Zwecke ist eine zumindest 14-tägige Versorgungsunabhängigkeit für 65.000 Personen erforderlich.
Die wesentliche Herausforderung ist die quantitative und qualitative Sicherstellung der erforderlichen Versorgungsgüter. Die Munitionsbevorratung steht in direktem Zusammenhang mit der geplanten Fähigkeitsentwicklung (z.B. Schutz kritischer Infrastruktur etc.) und den dazugehörigen Fähigkeitsträgern (z.B. Verbände der Einsatzorganisation).
Zur Steigerung der Autarkie ist gem. aktuellen Planungen eine 30-tägige Versorungsunabhängigkeit vorzusehen und wird ab dem BVA 2025 abgebildet.
Die Kennzahl besteht seit BVA 2023
Historische Daten vor 2023 sind mangels Vergleichbarkeit nicht vorhanden.
Quelle
BMLV – Autarke Kasernen – Gesamtkonzept 2022, Logistisches Informationssystem (LOGIS), Küchenmanagementsystem (KMS)
Berechnungsmethode
Kalkulation des Realisierungsgrades in Prozent durch Feststellung der beschafften und bevorrateten Mengen an Versorgungsgütern im Bereich der Munition und Betriebsmittel sowie Verpflegung für die gesamte Einsatzorganisation des ÖBH