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KENNZAHL

Permanente aktive und passive Luftraumüberwachung

Permanente aktive und passive Luftraumüberwachung

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Begrifflichkeiten der „aktiven Luftraumüberwachung (LRÜ)“ (Einsatz von Effektoren [bspw. Luftraum-Überwachungsflugzeuge]) und „passiven Luftraumüberwachung (LRÜ)“ (Einsatz von Sensoren [bspw. Radarsystem]) unterscheiden sich von der international üblichen Terminologie „aktive Luftverteidigung“ (Einsatz von Sensoren und Effektoren) und „passive Luftverteidigung“ (Tarnung, Täuschung, Auflockerung, Härtung). Die Souveränität des österreichischen Hoheitsgebietes (Luftraum als Teil davon) muss rund um die Uhr überwacht und im Bedarfsfall auch vollzogen werden. Ohne die permanente aktive fliegende Komponente können Luftraumverletzungen nur durch Radar beobachtet und mittels Verbalnote aufgezeigt werden. Eine aktive Gegenmaßnahme kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur bedingt erfolgen.
Eine Anpassung der Kennzahl auf die international üblichen Begrifflichkeiten war angesichts der noch unklaren Planungsabsichten für den BVA 2024 nicht möglich. Im BVA 2025 wird eine Anpassung durchgeführt.
Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 zeigen eine 37%-ige (3.279 Stunden von den theoretisch benötigten 8.760 Stunden für 365Tage H24/7) Einsatzbereitschaft der geforderten zwei Luftraumüberwachungsflugzeuge und eine 100%ige Verfügbarkeit der eingesetzten Radarsysteme. Die 50% der aktiven LRÜ konnte somit nur zu 19% erfüllt werden. Jene geforderten 50% der passiven LRÜ wurde zu 100% erfüllt. Somit ergibt sich ein addierter Verfügbarkeitsgrad der LRÜ-Komponenten (aktiv und passiv) von 69% wodurch das festgelegte Ziel um 19% überschritten wurde.
Die Kennzahl besteht seit dem BVA 2023 (Anpassung für den BVA 2025).
Historische Daten vor 2025 sind mangels Vergleichbarkeit nicht vorhanden.


Quelle

Direktion 2/GDLV - Gemäß den operativen Vorgaben für die Luftraumüberwachung und den Flugbetrieb

Berechnungsmethode

Verfügbarkeitsgrad (24/7) der aktiven (50%) und passiven (50%) Elemente der Luftraumüberwachung