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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen.

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

2024
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel ist an die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, insbesondere Unterziel 1.2 „Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken“, angelehnt und korrespondiert mit den europäischen Zielsetzungen der „Europa 2030-Strategie – Europäische Säule sozialer Rechte“. Die aktuellen Entwicklungen finden vor einem sehr herausfordernden Umfeld statt, weil sich Österreich 2024 bereits das zweite Jahr in einer Rezession (BIP -1,2%) befindet. In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kam es zu massiven Anstiegen der Energiepreisen, ebenso ist die Teuerung mit 2,9% weiterhin erhöht. Deshalb waren insbesondere Grundbedürfnisse wie Ernährung, Wohnen und Energie von enormen Preissteigerungen betroffen und stellten damit zahlreiche Menschen in Österreich vor große finanzielle Herausforderungen. Diese Rahmenbedingungen stellen insbesondere armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Menschen und Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, vor große finanzielle Schwierigkeiten. Trotz dieser Herausforderungen konnte die Zahl der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen zwischen 2023 und 2024 leicht von 1.592.000 auf 1.529.000 Personen reduziert werden. Das entspricht einem Rückgang von 63.000 Personen. Dies ist insbesondere auf die stabilisierende Wirkung des österreichischen Sozialstaats, die umfassenden Entlastungsmaßnahmen und hohe Lohnabschlüsse zurückzuführen. Der Rückgang der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Menschen war allerdings nicht groß genug, um das Wirkungsziel im aktuellen Evaluierungsjahr zu erreichen.
Ein wichtiger Faktor für die überplanmäßige Zielerreichung im Bereich Know-How-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention sind die dem Ressort im Jahr 2024 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro für Projekte und Vorhaben zur Armutsbekämpfung in Drittstaaten.
Die Nachfrage nach Unterstützungsleistungen durch Wohnschirm befand sich auch 2024 sowohl im Bereich der Wohnungs- als auch der Energiesicherung weiter auf einem hohen Niveau. Den Kontext bildeten die hohen Teuerungsraten, durch welche die Miet- und Energiekosten für viele Haushalte stark angestiegen sind und sich für längere Zeit auf einem hohen Niveau gehalten haben. Zusätzlich wurden in § 2 LWA-G Unterstützungsleistung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit implementiert. Der niedrig angegebene Zielzustand von 12.000 unterstützten Personen bezog sich auf die Planung gemäß dem budgetären Rahmen des LWA-G zum Planungszeitpunkt und konnte auch bedingt durch unterjährig aufgestockte Budgetmittel deutlich überschritten werden.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie bzw. in weitere Folge ist es zu einem weiteren Anstieg armutsgefährdeter, von sozialer Ausgrenzung bedrohter und hochkonflikthafter Familien sowie der (Verdachts-)Fälle häuslicher Gewalt gekommen, weshalb die Zielvorgaben im Bereich geförderter Besuchsbegleitung überplanmäßig erreicht wurden.
Hintergrund der Maßnahmen zur Gewaltprävention ist die im skizzierten herausfordernden Umfeld unverändert hohe Anzahl an Femiziden und Mordversuchen an Frauen in Österreich. Mit den dem Ressort 2024 für Gewaltprävention zur Verfügung stehenden Budgetmittel konnten neben den planmäßigen 10 Leuchtturm-Projekten weitere 11 Gewaltprävention-Projekte, die zumeist auch kleiner dimensioniert waren, finanziert und umgesetzt werden.