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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete

Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen zu können

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BMF setzt sich im Wirkungsziel 3 zur Gleichstellung kontinuierlich strategische und operative Ziele, die gesamtheitlich auf mehreren Ebenen (Betriebliches Gesundheitsmanagement, Führungskräfteprogramme, Nachwuchsführungskräfteprogramme, Schaffung von Anreizen zur Förderung von Frauen in Führungs- und Expertenfunktionen) bearbeitet werden. Die Analyse und Messbarkeit gesetzter Maßnahmen (HR-Metrics) werden stetig weiterentwickelt.
Durch fortlaufende Angebote an Nachwuchs- bzw. Führungskräfteprogrammen sowie Key-Expert-Programmen, die ihrerseits in den Teilnahmen bereits einen hohen Frauenanteil aufweisen, gelingt es vermehrt, Anreize für Frauen zu schaffen, Führungs- bzw. Expertenpositionen zu übernehmen. Diese Entwicklung spiegelt sich unter anderem in einem Frauenanteil von 40,4 % in Führungspositionen wider.
Der gesamtösterreichischen Entwicklung folgend, hat sich der Gesamtanteil an Inanspruchnahmen von Karenzierungen im Sinne des Väter-Karenzgesetzes verändert. Der Zielwert für 2024 von 12 % Inanspruchnahmen in der Finanzverwaltung konnte jedoch erreicht werden.
Sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Finanzressort sind vom Präventionsgedanken getragen, sodass sich die nachhaltige Wirkung gesetzter Maßnahmen in Bezug auf die Fehlzeiten erst über einen längeren Zeitraum einstellt. Die Anzahl der Krankenstandstage konnte im Jahr 2024 geringfügig gesenkt werden. Das kontinuierliche Sinken der Krankenstandstage in den letzten Jahren zeigt, dass implementierte Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wesentliche Stellhebel für ein nachhaltiges Fehlzeitenmanagement darstellen. Neben etablierten Programmen konnten auch neue Programme durchgeführt werden (bspw. regelmäßige Newsletter, Online-Angebote für die mentale Gesundheit und Aktionstage für unterschiedliche Zielgruppen), die sehr gut angenommen wurden.
Das gegenständliche Wirkungsziel trägt zum UN-Nachhaltigkeitsziel 5.5 bei.