WIRKUNGSZIEL
Gewährleistung der staatlichen Souveränität
Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung sowie Wiederherstellung der Fähigkeiten des ÖBH zur Abwehr von sich dynamisch verändernden sicherheitspolitischen Verhältnissen zur Gewährleistung der verfassungsmäßigen Aufgaben zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und Wahrung der Souveränität der Republik Österreich.
Wirkungsziel gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.