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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es ist unumstritten, dass Verkehrsunfälle menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in allen Verkehrsträgern ist daher aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus sozialen Gründen geboten. Dies deckt sich mit dem SDG-Unterziel 3.6 „Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren“, welches die weltweite Halbierung der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen bis 2020 vorsieht. Bewusstseinsbildung ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt sowie eine immens wichtige Investition, um letztendlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Die Umsetzung der Österreichische Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030 (VSS) erfolgt anhand von zeit- und themenspezifischen Aktionsplänen.
Der 1. Aktionsplan fokussiert auf das Problemfeld „Geschwindigkeit“. Sowohl die Strategie als auch der genannte Aktionsplan tragen wesentlich zur Erreichung des Zieles 3.6 der Agenda 2030 bei, das der Reduktion der Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit gewidmet ist. Auf Basis der VSS erfolgte die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Nicht angepasste Geschwindigkeit stellt eine wesentliche Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dar (vermutliche Hauptunfallursache). Der 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“ wurde veröffentlicht und die darin formulierten Maßnahmen sollen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen. Weiters wurde die Umsetzung der bewusstseinsbildenden Verkehrssicherheitskampagne „Voll am Leben“ am 31.10.2024 abgeschlossen. Die Evaluierung der Kampagne wurde am 30.06.2025 abgeschlossen.

Durch die Neuregelung der Fahrlehrer-Ausbildung wurde der Praxisbezug verstärkt. Weiters wird nun eine verpflichtende Weiterbildung des Fahrschulpersonals vorgeschrieben. Die Regelung trat mit 01.01.2024 in Kraft.

Durch technische Unterwegskontrollen werden schadhafte LKW als Sicherheitsrisiko aus dem Verkehr gezogen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird dadurch auch für die Zukunft bewusst gemacht, dass Fahrzeuge in schlechtem Zustand eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellen und Unfälle verursachen können. 2022 sank der Wert unter jenen von 2021, was wohl auf den Einsatz neuerer Fahrzeuge zurückzuführen ist, da durch die Anschaffung neuer LKW ein sehr großer Teil des „Altbestandes“ bereits ausgeschieden ist. 2023 und 2024 stieg der Wert, sowie die Zahl der insgesamt kontrollierten Fahrzeuge wieder an.

Im Bereich der Eisenbahn ist nach einem Anstieg der Kennzahl im Jahr 2022 für das Jahr 2023 eine Senkung des Wertes zu erkennen. Der Wert der Kennzahl für 2023 befindet sich somit wieder unter dem gewichteten 5-jährigen Durchschnittswert von aktuell 111,08. Insgesamt ist die mit der Kennzahl verbundene Zielsetzung weiterhin erfüllt.

Um die Sicherheit des Verkehrs noch weiter zu erhöhen, wird seit 2022 auch der Bereich der Schifffahrt mittels einer Kennzahl mitbedacht. Die Kennzahl „Anzahl der durchgeführten Schiffskontrollen“ wurde im BVA 2024 durch die Kennzahl „Anteil der Schiffe bei denen technische Mängel bei Kontrollen der Schifffahrtsaufsichten festgestellt wurden“ ersetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu einem deutlichen Rückgang der Personenschifffahrt auf der Donau und damit einhergehend auch zu weniger Schiffskontrollen. Die Situation hat sich seit 2022 wieder erholt und die Anzahl der Schiffe mit technischen Mängeln sowie die Gesamtanzahl der geprüften Schiffe stieg wieder an.

In der Luftfahrt wurde die Implementierung eines behördenübergreifenden Prozesses zur Gefahrenidentifizierung, sowie deren Risikobewertung in allen relevanten österreichischen Zivilluftfahrtbehörden begonnen. Aufgrund einer Verzögerung im Genehmigungsprozess konnte die finale Version des behördenübergreifenden Prozesses zur Gefahrenidentifizierung in der Luftfahrt sowie deren Risikobewertung in allen relevanten österreichischen Zivilluftfahrtbehörden nicht wie ursprünglich geplant gegen Ende 2023 durchgeführt und daher die vollständige Implementierung nicht 2024 abgeschossen werden. Die vollständige Implementierung in allen Luftfahrtbehörden ist für Ende 2025 anvisiert.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag zu den SDG-Unterzielen 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“ und 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ geleistet.

Insgesamt wird die Erreichung des Wirkungsziels in der überwiegend positiven Entwicklung der Indikatoren zum Ausdruck gebracht und zeigt, dass die Implementierung entsprechender Rahmenbedingungen, behördlicher Tätigkeiten und Bewusstseinsarbeit wertvolle Hebel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind.