Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben. Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2024 rund 79 %, das sind in absoluten Zahlen rund 125.600 Personen. Legale Zuwanderung überwiegt somit weiterhin deutlich die Zuwanderung durch Asyl. Der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten (EFTA: Europäische Freihandelsassoziation) an der Summe aller legalen Zuzüge von Fremden beträgt 2024 64%. Das sind in absoluten Zahlen rund 85.100 Staatsangehörige aus EU/EFTA – Staaten. Das Ziel für das Jahr 2024 konnten somit nicht erreicht werden. Der überwiegende Anteil der Migration nach Österreich erfolgt auf legalem Weg. Darüber hinaus erfolgt die überwiegende Mehrheit der legalen Zuwanderung aus Staaten der EU und EFTA.
Österreich bekennt sich dazu, die Fragen von Flucht und Migration zu trennen. Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen. Da Migrationspolitik auch von der Zustimmung der Bevölkerung getragen sein soll, ist mit den Migrationskommunikationsinitiativen GEMEINSAM.VIEL BEWEGEN und GEMEINSAM.ÖSTERREICH VERSTEHEN eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft beabsichtigt. Im Jahr 2021 wurden die bisherigen Zwischenergebnisse zusammengeführt, um sie in eine weitere, breite gesamthafte Prozessgestaltung zu integrieren. Die Vorbereitungsarbeiten für einen umfassenden gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen sowie wissenschaftlich begleiteten Prozess wurden abgeschlossen. Der Fokus liegt dabei auf einer Strategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration, der Bekämpfung illegaler Migration sowie Hilfe vor Ort, der Erarbeitung einer österreichischen Gesamtstrategie auf Basis einer Trennung von Asyl und Arbeitsmigration unter Einbeziehung betroffener Ressorts, der Etablierung strategischer Partnerschaften, der Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung der Migrationsstrategie und darauf, Migration gesamtheitlich zu begreifen. Im Jahr 2023 lag der Fokus auf Migration und Bildung, dabei wurden einige interaktive Angebote für Schulen und Hochschulen entwickelt, um gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge bewusst zu machen. Der Prozess der Migrationsstrategie wurde 2024 abgeschlossen, und der Gesellschaftsbericht „Migration und Gesellschaft“ liegt vor. Zudem wurden bedeutende sozialwissenschaftliche Arbeiten umgesetzt: die Konzeption des Staatskunde-Atlas, die Basis-Version des Brettspiels, die Entwicklung eines Erklärvideos zu Bildung und Forschung sowie die zweite Auflage des Wendebilderbuches. Ab 2025 werden weitere inhaltliche Konzepte der gesamtstaatlichen Migrationsstrategie im Rahmen des Asyl- & Migrationspakts umgesetzt.
Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Gemessen an der Gesamtzuwanderung aus Drittstaaten erreichte die kriteriengeleitete Zuwanderung durch die »Rot-Weiß-Rot – Karte« 2024 17,4 %, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2023: 15 %). Das Ziel von 12 % wurde weit übertroffen bzw. überplanmäßig erreicht.
Der Zielwert von 95% für jene Personen, die nach Zuwanderung mit einer »Rot-Weiß-Rot – Karte« dauerhaft in Österreich gehalten werden konnten, wurde nicht erreicht (68%). Die Ersterteilung der RWR-Karten ist gestiegen, die Anzahl der „RWR-Karten plus“ dagegen gesunken, was sich aus der mehrjährigen Gültigkeitsdauer letzterer ab 2017 ergibt. Ebenfalls hat die Zweckänderung Schlüsselkraft nach § 41a Abs 1 NAG die Zielerreichung beeinflusst. Die Einführung der Möglichkeit der Erteilung einer RWR-Karte für Stammmitarbeiter mit 1.10.2022 hat zu einem Anstieg der Zahlen der RWR-Karten geführt. Ein Umstieg dieser Personen auf eine RWR-Karte plus ist aber, wie in allen Fällen der RWR-Karte, erst nach zwei Jahren möglich, daher kann sich dieser Anstieg bei den RWR-Karten plus erst im Jahr 2025 bemerkbar machen. Die Anteilswerte lagen 2023 bei 54 %, 2022 bei 61 %, 2021 bei 120 % und 2020 bei 78 %.
Vertriebene aus der Ukraine erhalten bei Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu wurde im März 2022 auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Insgesamt wurden seit Kriegsbeginn 124.895 Personen gemäß der Vertriebenen-Verordnung von der Exekutive in Österreich registriert (davon 36 % männlich, 64 % weiblich; 32 % jünger als 18 Jahre). Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wird durch einen Ausweis für Vertriebene dokumentiert. Im Jänner 2023 wurde vom Hauptausschuss die erste Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes von 3. März 2023 bis 4. März 2024 beschlossen, mit weiteren Verlängerungen gilt dieses nun bis 4. März 2026. Ab Mitte 2024 kann eine Überleitung vom Vertriebenenstatus in das NAG von Ukrainerinnen und Ukrainern mit Beschäftigung und unter bestimmten Bedingungen beantragt werden. Im Jahr 2024 wurden 78.000 Menschen aus der Ukraine in Österreich mit Vertriebenenstatus registriert. Seit 1. Oktober 2024 können ukrainische Vertriebene, die einen Ausweis für Vertriebene haben, die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ beantragen.
Ein zentraler Teil einer geordneten Migrationspolitik ist die Bekämpfung der irregulären Migration. Auf den Missbrauch von Visa wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Im Jahr 2024 liegt das Verhältnis von Asylanträgen, die nach Visa-Einreisen gestellt werden, zu der gesamten Anzahl an Asylanträgen in Österreich bei 0,3 % (2023: 0,18 %). Das Ziel wurde somit zur Gänze erreicht. Der Anteil der Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengen Visa für 2024 beträgt 0,05 % (2023: 0,5 %), das Ziel wurde zur Gänze erreicht.
Das Projekt ETIAS (European Travel Information and Authorization System oder europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem) wurde wie geplant weiterverfolgt, die technische Entwicklung sowie Planung und organisatorische Umsetzung abgeschlossen. Die Europäische Union hat dieses Programm zur Verbesserung von Grenzschutz und Stärkung der inneren Sicherheit und Minimierung von realen Gefährdungspotentialen geschaffen. Das Hauptziel des ETIAS-Visums für Europa besteht darin, mögliche Bedrohungen oder Risiken im Zusammenhang mit Besuchern zu identifizieren, die in eines der Schengen-Länder reisen. Das ETIAS Visumbefreiungsprogramm wird für die Einreise in ein Schengen-Mitgliedsland benötigt. Das ursprüngliche Ziel, ab Mitte des Jahres 2023 von allen Einreisenden aus Drittstaaten, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, verpflichtend eine ETIAS-Genehmigung zu beantragen, konnte aufgrund der Verschiebung der Implementierung des EU-Projektes ESS (Entry-Exit-System) nicht eingehalten werden. 2024 wurde an der Fertigstellung der technischen Entwicklung weitergearbeitet, um die Implementierung und den Betrieb sicherzustellen. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass das System bis zum letzten Quartal 2026 eingeführt werden soll.
Das Wirkungsziel leistet einen Beitrag zur Verfolgung des SDG-Unterziels 10.7 „Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“.