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Vorhaben

Bündelung: Härtefallfonds (März 2020 bis März 2022)

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.416.200

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

99,6 % aller Unternehmen in Österreich sind Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die rund sieben von zehn Arbeitsplätzen in Österreich sichern. 84,6 % sind Kleinstunternehmen mit einer Mitarbeiterzahl unter 10 Beschäftigten und es gibt in Österreich mehr als 300.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) (Quelle WKÖ). Diese Kleinstunternehmen werden überwiegend als Familienunternehmen geführt und bilden das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Sie sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) – genauso wie freie Dienstnehmer/innen – besonders betroffen. Während die Personalkosten durch das neu entwickelte Kurzarbeitsmodell abgefangen werden können, belastet der Einkommensentgang der Unternehmer/innen selbst, insbesondere bei EPU und Kleinstunternehmen, sowie bei freien Dienstnehmer/innen die wirtschaftliche Tätigkeit enorm. Die Ausbreitung des SARS-CoV-2 (COVID-19) -Erregers stellt eine existenzbedrohende Gefährdung für die rund 300.000 Kleinstunternehmer dar, weswegen es Maßnahmen zur Abfederung von Härtefällen und der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) braucht.
Nicht absehbar war zunächst die Dauer der Gesundheitsbedrohung durch das Virus, und die damit einhergehenden Betretungsverbote, die erstmals eine Verlängerung des Härtefallfonds bis März 2021 notwendig machten.
Im März 2021 zeigte sich, dass der Höhepunkt der Pandemie noch nicht überschritten war, weswegen die Unternehmen weitere Unterstützung aus dem Härtefallfonds benötigten. Daher wurde eine Verlängerung des Härtefallfonds zur Sicherung der Existenz der Unternehmer/innen bis Juni 2021 vollzogen.
Auch nach Beendigung der Betretungsverbote waren die Kleinstunternehmen weiterhin von großen Umsatzeinbußen betroffen, sodass der Härtefallfonds mit einer Phase 3 bis September 2021 verlängert wurde.
Ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen und die damit einhergehenden bundesweiten Betretungsverbote führen zu einer weiteren Verlängerung des Härtefallfonds um eine Phase 4 von November 2021 bis März 2022.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Förderungsmaßnahme „Härtefallfonds für Selbständige“ war Teil des Corona-Hilfspakets der Österreichischen Bundesregierung während der COVID-19 Pandemie in den Jahren 2020-2022.
Mit der Umsetzung der Maßnahme „Härtefallfonds für Selbständige“ wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten für österreichische Kleinstunternehmen und EPU (inkl. freie Dienstnehmer) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) geleistet.

Das Vorhaben leistete einen Beitrag zum SDG-Unterziel 8.3 „Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten für österreichische Kleinstunternehmen und EPU (inkl. freie Dienstnehmer) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19)

Beschreibung des Ziels

Bestehende und grundsätzlich wirtschaftlich gesunde EPU, Kleinstunternehmer/innen (Mitarbeiterzahl unter 10) und freie Dienstnehmer/innen, die auf Grund der Krise im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) vor besonderen Finanzierungsherausforderungen stehen, sollen unterstützt werden. Es herrscht ein großes Gefahrenpotenzial, sodass es, insbesondere für die Ein-Personen-Unternehmer/innen, die Unternehmer/innen von Kleinstbetrieben und freien Dienstnehmer/innen, zu Liquiditätsschwierigkeiten kommt.
Ziel ist, diese Entwicklung zu verhindern und eine existenzbedrohliche Gefährdung der Unternehmer/innen und freien Dienstnehmer/innen und die damit verbundenen negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Österreich abzuwenden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Fördernehmer/innen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Härtefallfonds weiterhin am österreichischen Markt tätig sind [%]

Istwert

74

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Wirkungsanalyse Härtefallfonds (Industriewissenschaftliches Institut)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Härtefallfonds für Ein-Personen-, Kleinstunternehmer/innen und freien Dienstnehmer/innen zum Ersatz entgangenem Einkommens

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderungswerber/innen sind infolge der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) und den damit verbundenen Einkommenseinbußen oftmals nicht in der Lage ihre Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, diese existenzbedrohende Situation abzuwenden und die Förderungswerber/innen darin zu unterstützen, dass sie Liquiditätsschwierigkeiten überbrücken und so auch nach der Krise weiterhin zur österreichischen Wertschöpfung beitragen können. Der Härtefallfonds dient als Sicherheitsnetz für EPU, Kleinstunternehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die oftmals nicht von anderen Maßnahmen der Bundesregierung profitieren z.B. Kurzarbeit, Garantieübernahmen etc.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Auszahlungsphasen. Auszahlungsphase 1 war eine rasche Soforthilfe für Förderungswerber/innen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, die durch die Auszahlungsphase 2 abgelöst wird.

Um länger andauernde finanzielle Notlagen durch die Corona-Krise abzufedern, wird mit der Auszahlungsphase 2 ein weiteres Sicherheitsnetz für Förderungswerber eingezogen. Für jeden dieser definierten Betrachtungszeiträume ist ein gesondertes Ansuchen einzubringen. Aufgrund der andauernden Pandemie und der damit verbundenen angeordneten Betretungsverbote wurde der Härtefallfonds für zunächst 3 weitere Betrachtungszeiträume vom 16.12.2020 bis 15.3.2021 verlängert:

. Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020
. Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020
. Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020
. Betrachtungszeitraum 4: 16.6.2020 bis 15.7.2020
. Betrachtungszeitraum 5: 16.7.2020 bis 15.8.2020
. Betrachtungszeitraum 6: 16.8.2020 bis 15.9.2020
. Betrachtungszeitraum 7: 16.9.2020 bis 15.10.2020
. Betrachtungszeitraum 8: 16.10.2020 bis 15.11.2020
. Betrachtungszeitraum 9: 16.11.2020 bis 15.12.2020
. Betrachtungszeitraum 10: 16.12.2020 bis 15.1.2021
. Betrachtungszeitraum 11: 16.1.2021 bis 15.2.2021
. Betrachtungszeitraum 12: 16.2.2021 bis 15.3.2021

Aufgrund der andauernden Pandemie und der damit verbundenen angeordneten Betretungsverbote wurde der Härtefallfonds erneut für 3 weitere Betrachtungszeiträume vom 16.3.2021 bis 15.6.2021 verlängert:

. Betrachtungszeitraum 13: 16.3.2021 bis 15.4.2021
. Betrachtungszeitraum 14: 16.4.2021 bis 15.5.2021
. Betrachtungszeitraum 15: 16.5.2021 bis 15.6.2021

Richtlinie Verlängerung bis März 2021:
Die Summe aus dem Nettoeinkommen eines Betrachtungszeitraums inklusive Nebeneinkünften und zuzüglich Förderung aus dem Härtefallfonds ist im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum mit EUR 2.000,– begrenzt. Neben der Abgeltung des Nettoeinkommensentgangs wird zusätzlich ein Comeback-Bonus pro Betrachtungszeitraum in Höhe von EUR 500,– gewährt daher insgesamt maximaler Comeback-Bonus EUR 6.000,–). Für beide Auszahlungsphasen beträgt die maximale Gesamtförderungshöhe EUR 30.000,– pro Förderungsnehmer (Nettoeinkommensentgang und Comeback-Bonus). Eine Förderungszusage in Auszahlungsphase 1 wird bei der Berechnung der maximalen Förderungshöhe in Auszahlungsphase 2 berücksichtigt. Die Gegenverrechnung erfolgt zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Auszahlungsphase 2.

Richtlinie Verlängerung bis Juni 2021:
Durch die Verlängerung bis Juni 2021 erhöht sich die maximale Gesamtförderungshöhe für beide Auszahlungsphasen für den Nettoeinkommensentgang auf EUR 30.000,–, zuzüglich dem maximalen Comeback-Bonus i.H.v. EUR 7.500,– und dem maximalen Zusatzbonus i.H.v. EUR 1.500,–. In Summe beträgt die maximale Gesamtförderung somit EUR 39.000,– pro Förderungswerber.
Für den einzelnen gewählten Betrachtungszeitraum zwischen 03/2020 und 06/2021 beträgt die maximale Förderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang EUR 2.000,–, für den Comeback-Bonus EUR 500,– und für den Zusatzbonus EUR 100,–pro Förderungswerber und Monat.

Richtlinie Verlängerung des Härtefallfonds bis September 2021 (Phase 3):
Um die weiter andauernde finanzielle Notlage durch die Corona-Krise abzufedern, wird mit der Auszahlungsphase 3 ein weiteres Sicherheitsnetz für Förderungswerber eingezogen. Dabei wird der Härtefallfonds für weitere 3 Betrachtungszeiträume vom 01.07.2021 bis 30.09.2021verlängert:

. Betrachtungszeitraum 1 / Phase 3: 1.7.2021 bis 31.7.2021 (zzgl. 16.6.2021 bis 30.6.2021)
. Betrachtungszeitraum 2 / Phase 3: 1.8.2021 bis 31.8.2021
. Betrachtungszeitraum 3 / Phase 3: 1.9.2021 bis 30.9.2021

Die durch die Verschiebung der Betrachtungszeiträume auf Kalendermonate entstehende Förderungslücke wird bei Gewährung einer Förderung für den Betrachtungszeitraum 1 der Auszahlungsphase 3 (1.7.2021 bis 31.7.2021) berücksichtigt. Wird für diesen Zeitraum eine Förderung gewährt, erhöht sich der für diesen Betrachtungszeitraum ermittelte Förderbetrag um 50 % der für den Betrachtungszeitraum 1 gewährten Förderung (Fördererhöhung).

Für die Phase 3 und die drei Betrachtungszeiträume von Juli bis September 2021 ergibt sich eine maximale Gesamtförderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang in Höhe von EUR 7.000,–. Diese setzt sich zusammen aus max. EUR 2.000,– für jeden Betrachtungszeitraum, sowie einer Fördererhöhung in Höhe von 50 % der gewährten Förderung für den Betrachtungszeitraum 1 / Phase 3 (max. EUR 1.000,– für den Zeitraum 16.06.2021 bis 30.06.2021).
Der Mindestbetrag, den Förderwerber erhalten, ist mit EUR 600 (EUR 500 zuzüglich Fördererhöhung EUR 100) je Betrachtungszeitraum bzw. mit EUR 900 für den Betrachtungszeitraum 1 / Phase 3 (EUR 500 zuzüglich Fördererhöhung EUR 100 zuzüglich 50 % von EUR 600 zur Abdeckung der Förderungslücke) für den Zeitraum 16.06.2021 bis 30.06.2021) festgelegt.

Richtlinie Verlängerung des Härtefallfonds von November 2021 bis März 2022 (Phase 4):
. Betrachtungszeitraum 1 / Phase 4: 1.11.2021 bis 30.11.2021
. Betrachtungszeitraum 2 / Phase 4: 1.12.2021 bis 31.12.2021
. Betrachtungszeitraum 3 / Phase 4: 1.1.2022 bis 31.1.2022
. Betrachtungszeitraum 4 / Phase 4: 1.2.2022 bis 28.2.2022
. Betrachtungszeitraum 5 / Phase 4: 1.3.2022 bis 31.3.2022

Für die Phase 4 und die fünf Betrachtungszeiträume von November 2021 bis März 2022 ergibt sich eine maximale Gesamtförderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang in Höhe von EUR 10.000,–. Diese ergibt sich aus einer maximalen Förderung von EUR 2.000,– für jeden der fünf Betrachtungszeiträume. Der Mindestbetrag, den Förderwerber erhalten, ist in den Betrachtungszeiträumen 1 und 2 der Phase 4 mit EUR 1.100,– (EUR 1.000 zuzüglich Fördererhöhung EUR 100) für den Zeitraum 01.11.2021 bis 31.12.2021 und für die Betrachtungszeiträume 3-5 der Phase 4 mit EUR 600,– (EUR 500 zuzüglich Fördererhöhung EUR 100) für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 festgelegt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2023
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.416.200

Tsd. Euro

Plan

-2.478.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.416.200

Tsd. Euro

Plan

2.478.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.416.200

Tsd. Euro

Plan

2.478.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.000.000

Tsd. Euro

Plan

-1.000.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.000.000

Tsd. Euro

Plan

1.000.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.000.000

Tsd. Euro

Plan

1.000.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.328.500

Tsd. Euro

Plan

-1.328.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.328.500

Tsd. Euro

Plan

1.328.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.328.500

Tsd. Euro

Plan

1.328.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-87.700

Tsd. Euro

Plan

-150.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

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Transferaufwand

Ist

87.700

Tsd. Euro

Plan

150.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

87.700

Tsd. Euro

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150.000

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Erträge gesamt

Ist

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Ergebnis

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Erträge

Ist

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Tsd. Euro

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Insgesamt wurden im Rahmen des Härtefallfonds EUR 2,416 Milliarden an 240.774 Fördernehmer/innen ausgeschüttet (Stand 01.04.2024). Die Differenz zu dem in der WFA angegebenen Budgetbedarf von EUR 2,479 Milliarden ergibt sich dadurch, dass in der Phase 4 des Härtefallfonds ein geringer ausgefallener Mittelbedarf im Vergleich zur Schätzung eingetreten ist. Es wurden insgesamt EUR 62,3 Millionen weniger benötigt als ursprünglich veranschlagt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Im Rahmen des Härtefallfonds für Selbständige wurden mit Stand 01.04.2024 insgesamt (über die Phasen 1-4, Beantragungszeiträume März 2020 bis März 2022) 240.774 Personen gefördert mit einem durchschnittlich ausbezahlten Fördervolumen pro Person von rund EUR 10.033. Das gesamte ausbezahlte Fördervolumen beträgt EUR 2.415.762.009.
Anmerkung: Diese Zahlen mit Stand 01.04.2024 können sich noch marginal ändern, da die abschließenden IST-Daten erst nach abgeschlossener Prüfung einer Hauptstichprobe von 2.500 Fällen und allfälligen daraus resultierenden Rückforderungen vorliegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Rückforderungen auch in Raten von bis zu 36 Monatszahlungen erfolgen können.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Im Rahmen des Härtefallfonds für Selbständige wurden insgesamt 2.362.484 Anträge eingereicht, für die Verwaltungskosten in Höhe von EUR 21.262.356 bei den Unternehmen entstanden sind (Bearbeitungsdauer für das elektronische Ansuchen von 15 Minuten pro Antrag und einem durchschnittlichen Stundensatz in Höhe von EUR 36).
Im Zuge der Durchführung einer Hauptstichprobe von 2.500 Personen (2 Anträge/Betrachtungszeiträume pro Person) entstehen diesen Unternehmen weitere Verwaltungskosten in Höhe von EUR 360.000 (Bearbeitungsdauer 2 Stunden pro Antrag/Betrachtungszeitraum und einem durchschnittlichen Stundensatz in Höhe von EUR 36).

Gesamtbeurteilung

Kleinstunternehmen (inkl. Ein-Personen-Unternehmen und freien Dienstnehmer/innen) waren von den wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) besonders betroffen. Insbesondere der Einkommensentgang der Unternehmer/innen selbst hat deren wirtschaftliche Tätigkeit enorm belastet. Die Ausbreitung des SARS-CoV-2 (COVID-19)-Erregers hat eine existenzbedrohende Gefährdung für die rund 300.000 Kleinstunternehmer/innen dargestellt, weshalb der Härtefallfonds für Selbständige zur Abfederung von Härtefällen, der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und der Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) im Frühjahr 2020 eingerichtet wurde.
Ein konkretes Ziel des Härtefallfonds war es, dass 80 % der Förderungswerber/innen, die einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds infolge der Pandemie im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) in Anspruch genommen haben, weiterhin am österreichischen Markt tätig sind. Gemäß der extern durchgeführten Evaluierung sind es 74 % der Förderungsnehmer/innen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Härtefallfonds nach wie vor ihre selbständige Tätigkeit ausüben. Dieses Ziel wurde daher überwiegend erreicht.
Die externe Evaluierung hält im Zuge einer Szenariobetrachtung fest, dass durch den Härtefallfonds ein gesamtwirtschaftlicher Produktionswert von EUR 6,76 Milliarden pro Jahr erhalten werden konnte. Die durch Beitrag des Härtefallfonds längerfristig mit ermöglichte Aufrechterhaltung der jährlichen Wirtschaftsleistung der Fördernehmer/innen stimuliert eine gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung von EUR 3,42 Milliarden pro Jahr. An das weiter ermöglichte Wirtschaften sind direkt, indirekt und induziert 51.204 Arbeitsplätze sowie Arbeitnehmer/innenentgelte im Ausmaß von EUR 1,77 Milliarden geknüpft. Das im Zuge dieser gesamtwirtschaftlichen Wirkungskanäle geleistete Steuern- und Abgabenaufkommen summiert sich auf EUR 1,02 Milliarden pro Jahr. Die externe Evaluierung kommt daher zu der Schlussfolgerung, dass angesichts der Größe der gestützten Zielgruppe damit dem ausgeschütteten Fördervolumen von EUR 2,416 Milliarden ein entsprechend hoher langfristiger Nutzen gegenübersteht, welcher die Notwendigkeit des Härtefallfonds bestärkt und ihm eine positive Kosten-Nutzen-Relation bescheinigt.
Die externe Evaluierung hält weiters fest, dass die Resonanz der Fördernehmer/innen zur Förderabwicklung summa summarum positiv ist. Besonders hervorgehoben wird das rasche Handeln der öffentlichen Hand und die Schnelligkeit in der Umsetzung des Instruments sowie der Abwicklung durch die Wirtschaftskammer Österreich. Auch die Fördervoraussetzungen und die angestrebte Zugänglichkeit bzw. Breitenwirksamkeit werden in der Rückschau positiv bewertet.


Verbesserungspotentiale

Der plötzliche Ausbruch der SARS-CoV-2 (COVID-19)-Pandemie erforderte rasche und unbürokratische Soforthilfe für die Unternehmer/innen. Dies stand im Gegensatz zu einer zeitintensiven Prüfung aller Fördervoraussetzungen unmittelbar mit bzw. nach Antragstellung. Die Prüfung von Förderkriterien, die nicht automatisiert überprüft werden konnten (wie bspw. die SARS-CoV-2 (COVID-19)-Betroffenheit etwa durch Umsatzeinbruch oder mangelnde Kostendeckung) wurde in die Ex-Post-Kontrolle verlagert. Bei der Gestaltung zukünftiger Kriseninstrumente sollte eine kritische Abwägung erfolgen zwischen der Notwendigkeit einer raschen, unbürokratischen Soforthilfe und der Prüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzungen bzw. -kriterien vor Zusage bzw. Auszahlung von Zuschüssen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen