Vorhaben
BÜNDELUNG: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds im Zeitraum vom 01.01.2021 - 30.06.2023
BÜNDELUNG: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds im Zeitraum vom 01.01.2021-31.03.2022 gebündelt Verlängerung der Sprachfördermaßnahmen bis 31.03.2023 und Abschluss einer nachträglich angepassten Vereinbarung inkl. Verlängerung bis 30.06.2023
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -148.516
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserte Deutschkenntnisse von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr durch die Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen zur Erreichung von zumindest des Sprachniveaus B1
Beschreibung des Ziels
Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die Grundlage für eine gelungene Integration. Im Rahmen der Umsetzung des § 4 IntG soll Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten mit Statuszuerkennung nach 31.12.2014 der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau B1 ermöglicht werden. Analog zur Zielgruppe des § 4 IntG sollen auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit Statuszuerkennung vor dem 01.01.2015 von diesem Ziel umfasst sein. Das Erreichen eines Sprachniveaus wird ab A2 mit einer Abschlussprüfung überprüft. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt. Sofern erforderlich, werden auf Basis der Clearingergebnisse der Zielgruppe Alphabetisierungskurse sowie Kurse der Niveaus A1 und A2 angeboten. Dabei entspricht ein Kursplatz einem von einer Zielgruppenperson besuchten Kursniveau. Auf Basis der bisherigen Umsetzungserfahrung ist damit zu rechnen, dass eine Zielgruppenperson während der Laufzeit der Vereinbarung durchschnittlich drei Kursniveaus absolvieren wird. Folglich kann zum Beispiel eine nicht alphabetisierte Zielgruppenperson, die mit einem Deutschkurs auf Alpha-Niveau beginnt, innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung nicht zu einer ÖIF-Sprachprüfung auf B1-Niveau antreten, da sie erst das A2-Niveau erreicht hat. Bei der Festlegung des Zielzustandes von 21.947 bestandenen ÖIF-Sprachprüfungen mit zumindest B1-Niveau wurden diese Erfahrungswerte berücksichtigt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zur Verfügung gestellte Kursplätze für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr [Anzahl]
Istwert
70.632Anzahl
Zielzustand
87.788Anzahl
Datenquelle: ÖIF-Statistik
Bestandene Prüfungen auf mind. B1-Niveau von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten [Anzahl]
Istwert
3.557Anzahl
Zielzustand
21.947Anzahl
Datenquelle: ÖIF-Statistik
Ziel 2: Sicherstellung des Spracherwerbs von Asylwerbenden zur Erreichung des Zielniveaus A1 aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit durch Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen gemäß § 68 Abs 1 3. Satz Asylgesetz (AsylG 2005)
Beschreibung des Ziels
Sofern in den vom ÖIF bereitgestellten Sprachfördermaßnahmen der Niveaus Alphabetisierung und A1 freie Plätze verfügbar sind, können Asylwerberinnen und Asylwerber ab dem vollendeten 15. Lebensjahr an diesen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deutschkursplätze für Asylwerbende gemäß § 68 Abs 1 Satz 3 AsylG 2005 [Anzahl]
Istwert
4.815Anzahl
Zielzustand
4.785Anzahl
Datenquelle: ÖIF-Statistik
Ziel 3: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Vertriebenen nach § 62 AsylG 2005 durch die Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen von Alphabetisierung bis zum Sprachniveau B1
Beschreibung des Ziels
Vertriebene nach § 62 AsylG 2005 verfügen über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht in Österreich. und haben gemäß § 4 IntG einen Anspruch auf Sprachfördermaßnahmen bis zum Sprachniveau B1. Um die Teilhabe dieser Personengruppe an der österreichischen Gesellschaft sicherstellen zu können, sind gute Deutschkenntnisse unumgänglich. Das Beherrschen der Landessprache ermöglicht einen umfassenden Austausch mit der Mehrheitsbevölkerung. Gute Deutschkenntnisse stellen weiters sicher, dass sich Vertriebene nach § 62 AsylG 2005 besser in Österreich orientieren können. Das Erreichen eines Sprachniveaus wird ab A2 mit einer Abschlussprüfung überprüft. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt. Sofern erforderlich, werden auf Basis der Clearingergebnisse der Zielgruppe Alphabetisierungskurse sowie Kurse der Niveaus A1 und A2 angeboten. Dabei entspricht ein Kursplatz einem von einer Zielgruppenperson besuchten Kursniveau. Auf Basis der bisherigen Umsetzungserfahrung ist damit zu rechnen, dass Vertriebene nach § 62 AsylG 2005 während der verbleibenden Laufzeit der Vereinbarung durchschnittlich 1,2 Kursniveaus absolvieren werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deutschkursplätze für Vertrieben gemäß § 62 AsylG 2005 [Anzahl]
Istwert
24.407Anzahl
Zielzustand
13.752Anzahl
Datenquelle: ÖIF-Statistik
Bestandene Prüfungen auf mind. B1-Niveau von Vertriebenen gemäß § 62 AsylG 2005 [Anzahl]
Istwert
603Anzahl
Zielzustand
3.438Anzahl
Datenquelle: ÖIF-Statistik
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vergabe von Projektförderungen an Deutschkursanbieterinnen und -anbieter
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um einen möglichst baldigen Spracherwerb der Zielgruppe sicherzustellen, sind Deutschkenntnisse in professioneller und strukturierter Form zu vermitteln. Der ÖIF vergibt dabei Projektförderungen im Rahmen von öffentlichen Aufrufen insbesondere an Kursanbietende, Bildungseinrichtungen und sonstige Nichtregierungsorganisationen. Der ÖIF erstellt dabei – unter Beachtung der auf ihn anwendbaren Grundsätze der ARR 2014 – eine Förderrichtlinie für diese Projektförderungen.
Bei der Vergabe der Förderungen wird der ÖIF die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Frauen und Männern beachten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Vergabe von Individualförderungen an Zielgruppenpersonen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der geografischen und regionalen Gegebenheiten in Österreich ist es nicht möglich, im gesamten Bundesgebiet Deutschkurse mit Hilfe von Anbieterinnen und Anbietern vor Ort nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Frauen und Männern durchzuführen. Von der Zielgruppe ist daher grundsätzlich auch eine gewisse Mobilität und Flexibilität zu erwarten, wenn es darum geht, Deutschkenntnisse zu erwerben. Um trotzdem allen Zielgruppenpersonen, die Anspruch auf eine geförderte Sprachmaßnahme haben, den Besuch dieser Sprachmaßnahmen zu ermöglichen, greift der ÖIF subsidiär auf das Instrument der Individualförderung zurück.
Die Vergabe der Individualförderungen erfolgt in Form der Übernahme der Kosten der jeweiligen Sprachfördermaßnahme durch den ÖIF und ist an die Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme bei einer zertifizierten Ausbildungseinrichtung gebunden. Der ÖIF erlässt dazu eine entsprechende Förderrichtlinie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
1.) Allgemeines
– Die Transferaufwände des Vorhabens pro Jahr bestehen jeweils aus 2 Beträgen: Aufwand für die Sprachfördermaßnahmen in Form von Förderungen an die Projektträger („Kosten SFM“) und Abwicklungskosten, die beim ÖIF anfallen („AK“). Die AK wurden über das Regelbudget des ÖIF gedeckt, sind jedoch zur Vollständigkeit ebenfalls in der WFA enthalten.
– Weiters ist festzuhalten, dass die in der oben angeführten Tabelle dargestellten Ist-Aufwände der Ergebnisrechnung mit jenen der Finanzierungsrechnung komplett übereinstimmen.
2.) Übersicht Ist und Soll-Kosten
2.1) Soll-Kosten
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gebündelten WFA wurde mit folgenden Kosten gerechnet (in €):
– 2020: 34.409.576,56 als Kosten SFM
– 2021: 54.629.396,50, davon 53.753.200,61 als Kosten SFM und 876.195,89 als AK
– 2022: 47.015.055,90, davon 45.709.793,61 als Kosten SFM und 1.305.262,29 als AK
– 2023: 15.816.391,30, davon 15.164.162,20 als Kosten SFM und 652.229,10 als AK
Insgesamt wurde für das Vorhaben mit Kosten iHv. € 151.870.420,26 gerechnet.
2.2) Ist-Kosten
Im Zeitpunkt der Evaluierung können folgende tatsächliche Kosten festgestellt werden (in €):
– 2020: 34.409.576,56 als Kosten SFM
– 2021: 54.410.950,58, davon 53.753.200,61 als Kosten SFM und 657.749,97 als AK
– 2022: 46.605.793,64, davon 45.709.793,61 als Kosten SFM und 896.000,03 als AK
– 2023: 13.088.677,62, davon 11.118.277,62 als Kosten SFM und 1.970.400,00 als AK
2.3) Fazit
Insgesamt lassen sich für das Vorhaben getätigte Kosten iHv. € 148.514.998,40 feststellen: Die Ist-Kosten SFM sind um € 4.045.884,58 niedriger als die Soll-Kosten; die Ist-AK sind um € 690.462,72 höher als die Soll-Kosten. Insgesamt lässt sich für das Vorhaben somit eine Verringerung gegenüber den Soll-Kosten um € 3.355.421,86 festhalten.
3) Erläuterung der Abweichungen Soll- und Ist-Kosten
3.1) Kosten SFM
– Die Ist-Kosten SFM sind um € 4.045.884,58 geringer als die Soll-Kosten SFM. Bei den Kosten SFM ist in den Jahren 2020, 2021 und 2022 keine Abweichung zwischen Ist und Soll eingetreten.
– Im Jahr 2023 haben sich die Ist-Kosten SFM gegenüber den Soll-Kosten SFM verringert, da eine Reduktion der Fördersummen zweier Projektträger im Zuge einer nachträglichen Redimensionierung vorgenommen wurde: aus den Zwischenberichtsprüfungen ging hervor, dass die in den Förderverträgen vereinbarten Kurse aufgrund von Engpässen im Personal-Recruiting, Kursverschiebungen (Covid) sowie Krankenständen und geringe Kursannahme seitens der Teilnehmenden nicht mehr durchführbar sein würden.
3.2) AK
3.2.1)
Zu den Soll-AK ist zum besseren Verständnis festzuhalten, wie diese abgeschätzt werden:
– „Überschneidung“ der Kursprogramme: Um eine lückenlose Zurverfügungstellung der Kurse/Prüfungen zu ermöglichen, kommt es zur Überschneidungen der Kursprogramme. Das heißt, dass im letzten Jahr eines Vorhabens bereits das nächste Vorhaben zu laufen beginnt. Dem ÖIF werden die AK in monatlichen Tranchen, gemeinsam mit dem Regelbudget des ÖIF, ohne Differenzierung nach den jeweiligen Kursprogrammen überwiesen. Eine „Zuordnung“ der AK zu den Programmen ist erst nach Ablauf eines Jahres bzw. des Vorhabens möglich, da dann die eingesetzten personellen Ressourcen etc. besser abgegrenzt werden können.
– Schätzung für gesamten Zeitraum des Vorhabens: Zum Zeitpunkt der Vorhabensplanung bzw. WFA-Erstellung werden die AK vom ÖIF für den gesamten Vorhabenszeitraum geschätzt und im Rahmen der WFA-Erstellung linear aliquotiert, da eine Abgrenzung erst nachträglich möglich ist (siehe oben).
Abweichungen der Soll- und Ist-Kosten sind daher bei den AK fast nicht zu vermeiden und sind nach der Kostenwahrheit im Rahmen einer Evaluierung entsprechend des tatsächlichen Zahlungsflusses darzustellen.
3.2.2) Die Abwicklungskosten der einzelnen Jahre im Detail:
– Die Ist-AK sind im Vergleich zu den Soll-AK um € 690.462,72 höher. Dabei ist ersichtlich, dass die Ist-AK in den Jahren 2021 und 2022 geringer sind als die Soll-AK.
– Im Jahr 2021 sind die Ist-AK geringer als die Soll AK, da AK i.H.v. € 219.250,03 im Rahmen der Evaluierung des Vorhabens „Bündelung: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds im Zeitraum 01.01.2019 – 31.03.2020 nachträglich gebündelt mit der Verlängerung der Umsetzung dieser Maßnahmen bis zum 31.3.2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und der Novelle zum Integrationsgesetz BGBl. I Nr. 41/2019“ im Jahr 2023 abgegrenzt wurden.
– Im Jahr 2022 sind die Ist-AK geringer als die Soll-AK, da ein geringerer Verbrauch gegeben war: Es kam insbesondere zu Zwischenberichtsprüfungen und Vorbereitungen für die Auslagerung der Endabrechnungsprüfung (siehe unten).
– Im Jahr 2023 sind die Ist-AK höher als die Soll-AK, da die Abrechnungsprüfung für die Projekte an eine externe Organisation ausgelagert wurde: Bei der Endabrechnung wird die gesamte Laufzeit der Förderung anhand der eingereichten Belege geprüft (Lohnkonten etc.). Daher ist der Arbeitsaufwand wesentlich höher als bei Zwischenberichtsprüfungen. Da im Jahr 2023 bereits das Vorhaben „Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds im Zeitraum vom 01.01.2023-31.10.2026“ zu laufen begonnen hatte (Vergabe der Deutschkurse nach BVergG) sowie parallel Abrechnungsprüfungen von Projekten des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, insb. Förderperiode 2020/2021, durchzuführen waren, wurde entschieden, die Abrechnungsprüfungen auszulagern.
Andernfalls hätte der ÖIF Auszahlungsfristen gegenüber Projektträgern nicht einhalten können und personelle Kapazitätsengpässe bzw. kurzfristige Personalaufnahmen mit anschließenden Kündigungen hinnehmen müssen.
4) Finanzielle Auswirkungen aufseiten der Länder, Gemeinden und SV-Träger
Im Rahmen des zu evaluierenden Vorhabens traten keine finanziellen Auswirkungen aufseiten der Länder, Gemeinden oder SV-Träger auf, da es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Integrationsgesetz aufseiten des Bundes handelt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gebündelten WFA wurde davon ausgegangen, dass sich das Vorhaben primär an Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene richtet, die beim AMS vorgemerkt sind und Sprachförderbedarf bis B1 haben. Geschätzt wurden 60.000 Personen; die Zahl ergab sich aus der AMS Potentialanalyse 2020 mit einer Ergänzung des Kursbedarfs für Vertriebene.
Tatsächlich wurden im Rahmen des Vorhabens rd. 32.200 Personen der primären Zielgruppe über das AMS erreicht.
Betreffend nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum lässt sich festhalten, dass der ÖIF Sprachfördermaßnahmen mit einem Wert von insgesamt € 144,99 Millionen. bereitgestellt hat; bei Erstellung der WFA wurde von € 151,87 Millionen Euro ausgegangen (Anmerkung: Im Fließtext der WFA wird ein Planwert von € 151,64 Millionen genannt; dabei handelt es sich wohl um einen Tippfehler).
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gebündelten WFA waren rund 39 % der Personen, das entspricht 41.467 Personen, die einen vom ÖIF finanzierten Deutschkurs besucht haben zwischen 15-30 Jahre alt (Quelle: eigene Berechnung anhand der ÖIF-Deutschkursprojekte im Jahr 2021). Dieser Prozentsatz ist gemessen an den tatsächlichen Kursplätzen gleichgeblieben: von insgesamt 99.861 Kursplätzen wurden 38.780 von Personen zwischen 15 und 30 Jahren in Anspruch genommen.
Anmerkung: Der Ausdruck „Personen“ in der WFA bezieht sich hier auf die Kursplätze, da eine Person mehrere Kursplätze in Anspruch nehmen kann.
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gebündelten WFA wurde davon ausgegangen, dass 25.385 Personen mindestens das Sprachniveau B1 erreichen können. Tatsächlich wurde ein Sprachniveau von mindestens B1 von etwa 4.160 Personen erreicht (siehe Ziel1/I2 und Ziel 3/I2)
Zu den arbeitslos gemeldeten Personen, siehe oben.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.