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KENNZAHL

Freiwillige Meldungen für die Kaderanwärterausbildung Frauen

Freiwillige Meldung von Männern und Frauen für die Kaderanwärterausbildung Frauen

2023
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl besteht seit 2017.
Mit 31.12.2023 betrug der Istzustand an freiwilligen Meldungen der Frauen für die Kaderanwärterausbildung 266 bzw. jener der Männer 2.135. Zum selbigen Zeitpunkt befanden sich auch 196 Frauen im „Ausbildungsdienst für Mannschafts- und Chargenfunktionen“. Die Möglichkeit des Ausbildungsdienstes für Mannschafts- und Chargenfunktionen für Frauen wurde ab 04/23 implementiert. Somit sind konkrete Auswirkungen erst 2024 erzielbar, wobei davon ausgegangen wird, dass durch intensives Mentoring sowie der strukturierten Einführung von „Laufbahn-Entwicklungsgesprächen“, zeitnah ca. 60 Frauen der Kaderanwärterausbildung zugeführt werden könnten.
Zusätzlich zum demografischen Wandel und der damit verbundenen gestiegenen Konkurrenz um geeignetes Personal am Arbeitsmarkt sowie den steigenden Zahlen der für den Wehrdienst untauglichen Personen, kamen 2023 kriegerische Auseinandersetzungen mit Auswirkungen auf Österreich (bspw. UKRAINE, ISRAEL) dazu, die den Soldatenberuf zunehmend unattraktiv werden lassen.
Die Maßnahmenpakete der „Mission Vorwärts“ sind seit 2023 in Bearbeitung und teilweise zur Umsetzung gebracht worden; erste positive Ergebnisse sind bereits in den Statistiken zur Abgabe von Freiwilligenmeldungen im ersten Quartal 2024 zu beobachten. Aus laufenden Projekten wird ein merklicher Anstieg für die Kaderanwärterausbildung 09/24 erwartet.
Die erwartete nachhaltige positive Entwicklung der Maßnahmen durch die Personaloffensive des BMLV wird sich mittel- bis langfristig zeigen. Die 2022 erfolgten Änderungen der einschlägigen dienst- und besoldungsrechtlichen Normen zur Steigerung der Attraktivität des Soldatenberufs waren ein erster notwendiger und erfolgreicher Schritt. Es bedarf aber der Schaffung weiterer rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, um dadurch die Attraktivität des Soldatenberufs weiter zu steigern und die benötigten Anwärterzahlen erzielen zu können.


Quelle

Direktion Personal/BMLV. ERGIS

Berechnungsmethode

Anzahl der freiwilligen Meldungen von Männern und Frauen für die Kaderanwärterausbildung im Beobachtungszeitraum; Stichtag: 31. Dezember