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KENNZAHL

Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen

Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen

2016
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Berichtsjahr war ein neuerlicher Anstieg der internationalen Kontakte des Gerichtshofes zu verzeichnen. Dieser Trend ist zum Teil der Internationalisierung des Verfassungsrechts und der fortwährenden Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit geschuldet. Andernteils ist der österreichische Verfassungsgerichtshof als weltweit ältestes Verfassungsgericht Role Model und insofern begehrter Gesprächspartner für nach dem österreichischen Modell eingerichtete Verfassungsgerichte. Im Einzelnen handelte es sich dabei u. a. um Besuche der Verfassungsgerichte von Rumänien, Armenien, Deutschland, der Schweiz und von Spanien in Wien und um Besuche, die der Verfassungsgerichtshof ausländischen Verfassungsgerichten, wie z. B. den Verfassungsgerichten von Polen, Albanien und Montenegro sowie Indonesien und Thailand, abgestattet hat. Anzumerken ist, dass aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten – und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten – ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene resultiert.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht

Berechnungsmethode

Anzahl an bilateralen Kontakten mit anderen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen (Teilnahme an Kongressen, Konferenzen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen im Ausland und Besuche von ausländischen Delegationen in Wien)