KENNZAHL
Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Prozentanteil der vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Diese Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2018 eingeführt. Daher sind die Zielzustände ab dem Jahr 2018 verfügbar. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) konnte im Jahr 2020 etwas weniger Vergleichslösungen erzielen als prognostiziert. Für die GAW ergeben sich vier Phasen während der Begleitung von KlientInnen, in denen sich gute Möglichkeiten bieten, um Vergleiche zu erzielen: nach ersten Interventionen, anschließend nach Einbringung eines Antrags vor der Gleichbehandlungskommission (GBK), bei der ersten Tagsatzung der GBK (nach ca. drei Monaten) sowie nach Abschluss eines Verfahrens vor der GBK.
Im Jahr 2020 fanden seitens der GBK COVID-19-bedingt ca. sechs Monate lang keine Tagungen statt. Daher konnte die GAW hauptsächlich nur die ersten beiden Phasen für Vergleichsabschlüsse nutzen.
Im Jahr 2021 stellte die GAW ihre Unternehmensschulungen auf Webinare um, und auch die Sitzungen der GBK fanden mithilfe von Online-Lösungen wieder durchgehend statt. Dadurch konnten Schlichtungsgespräche auch bei Fällen aus den Regionalbüros angeboten werden. Das führte dazu, dass die GAW die oben beschriebenen vier Phasen wieder vollumfänglich für Vergleichslösungen nutzen konnte und den Zielzustand der Kennzahl für 2021 übertraf.
Quelle
Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird