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MASSNAHME

Erarbeitung einer Regierungsvorlage für den Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechtes

Erarbeitung einer Regierungsvorlage für den Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechtes, insbesondere im Bereich der Zahlungsmodalitäten des Pflichtteils, der Zuwendungsanrechnung, der Erbunwürdigkeit und der Testamentsformen, der Lebensversicherung sowie der erbrechtlichen Berücksichtigung von Pflegeleistungen

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung einer Regierungsvorlage bis 31.12.2014 unter Beiziehung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von Organisationen und Verbänden

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Ein Ministerialentwurf wurde Ende 2014 fertig gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2012

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Erarbeitung einer Regierungsvorlage bis 31.12.2014 unter Beiziehung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von Organisationen und Verbänden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Gespräche mit Experten zum Thema wurden durchgeführt, ein Ministerialentwurf erstellt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze