MASSNAHME
Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe:
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
68,18Tage
Zielzustand
68,18Tage
Erläuterung der Entwicklung
Der Istwert ist erst seit dem letzten Hj. 2014 verfügbar. Eine Aussage über die Entwicklung ist daher nicht möglich. Der Zielerreichungsgrad daher nicht definierbar.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
161
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Zählung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bezogen auf ein Kalenderjahr vom Tag der Antragstellung bis zur Erledigung