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MASSNAHME

Optimierung der strategischen Steuerung der Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abschluss einer 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung jeweils mit AIT, SAL, AWS und FFG

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Mit Ende des Jahres 2021 waren 2-Jährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit jeweils AIT, AWS und FFG abgeschlossen oder befanden sich in der finalen Phase der Abstimmung mit der jeweiligen Organisation und dem BMF (Herstellung des haushaltsrechtlichen Einvernehmens).

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

24.07.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die gesetzliche Grundlage für den Abschluss 3-jähriger Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit AIT, SAL, AWS und FFG liegt vor: Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) (Kundmachung 24.07.2020, BGBl. I Nr. 75/2020)

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Es sind 2-jährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit AIT, AWS und FFG (Teil der ersten dreijährigen Finanzierungsperiode gemäß gesetzlicher Grundlage §10 FoFinaG) abgeschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Mit dem Abschluss der 2-jährigen Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit jeweils AIT, AWS und FFG wurde ein wesentlicher Meilenstein zur Umsetzung der Ziele des Forschungsfinanzierungsgesetzes erreicht. Die effektive Steuerung entlang der Zielhierarchie von FTI-Strategie, FTI-Pakt und den jeweiligen Vereinbarungen wurde vorangebracht und die Planungssicherheit für die Einrichtungen, gegenüber den früher üblichen 1-jährigen Vereinbarungen, erweitert. In weiterer Folge wird der Abschluss der 3-jährigen Vereinbarungen für die Jahre 2024-26 mit Ende 2023 einen wichtigen Beitrag zur Optimierung der strategischen Steuerung der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen leisten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend