Vorhaben
Sicherstellung ganztägiger Schulformen und Aufwertung von Bewegung und Sport
Sicherstellung eines Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter / nicht verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung und Aufwertung von Bewegung und Sport
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -71.185
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Qualitatives Angebot an und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen
Beschreibung des Ziels
Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist, Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Qualitätssicherung an den ganztägigen Schulformen
Ausgangszustand 2013:
Das Angebot ganztägiger Schulformen befindet sich im Aufbau. Seit dem Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2013/14 wurde an zusätzlichen 810 Standorten ein Angebot geschaffen und es werden über 53.000 SchülerInnen zusätzlich betreut. An den Standorten wird ein qualitätsvolles Angebotes entwickelt, das durch wenige Vorgaben durch die Betreuungspläne und zum Teil ohne die Einbeziehung der Schulaufsicht erfolgt.
Zielzustand 2018:
Qualitätsmanager der Schulaufsicht sind explizit legitimiert alle Teile des schulischen Alltages (Unterricht, Lernzeit und Freizeit) in ihre Entwicklungsarbeit aufzunehmen. Klare Vorgaben durch umfassende Betreuungspläne.
Istzustand 2018:
Von Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2018/19 wurden an zusätzlichen 366 Standorten über 37.500 Schülerinnen zusätzlich betreut. Seit 2015/16 sind den Lehrplänen der Schularten, die ganztägig in getrennter oder verschränkter Form geführt werden können (VS, NMS, SO, PTS und AHS-Unterstufe), sogenannte "Betreuungspläne" verankert, die klare Vorgaben für den sogenannten "Betreuungsteil" formulieren, der aus Lernzeiten und Freizeit besteht. Zur Unterstützung der Schulen wurde dafür in Zusammenarbeit mit der damaligen Schulaufsicht ein eigener Leitfaden für den Betreuungsplan entwickelt. Der qualitative Ausbau der ganztägigen Schulformen wird seit Schuljahr 2017/18 durch eine standardisierte Online-Erhebung des pädagogischen Konzepts begleitet, die alle ganztägig geführten Schulen erstellen. Die Schulqualitäts-Manager und -Managerinnen der Bildungsdirektionen begleiten und monitoren die Qualitätsentwicklung der Standorte und tun dies aufgrund ihrer im Schulaufsichtsgesetz klar definierten Zuständigkeit.
Datenquelle:
SchOG § 6 und Betreuungspläne in den Lehrplänen der betroffenen Schularten
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Tägliche Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe 1
Beschreibung des Ziels
Schülerinnen und Schüler ganztägig geführter Schulformen mit dem Schwerpunkt der Grundstufe und der Sekundarstufe I sollen die Möglichkeit einer täglichen Bewegungseinheit nutzen können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Tägliche Bewegungseinheit [%]
Istwert
100%
Zielzustand
100%
Datenquelle: gesetzliche Grundlage (SchOG §6 Abs. 4a)
Kooperationsmodelle mit Vereinen/Verbänden des organisierten Sports [%]
Istwert
49%
Zielzustand
30%
Datenquelle: BMBWF: Auswertung des pädagogischen Konzeptes der ganztägig geführten Schulen aus 2017/18
Freizeitpädagogen und Freizeitpädagoginnen (mit dem Schwerpunkt Sport) im Einsatz [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
20%
Datenquelle: Datenerhebung nicht möglich, da an den Pädagog. Hochschulen nachfragebedingt zuwenig Angebot für Freizeitpägdagoginnen und Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport vorhanden ist
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Konkretisierung der Aufgaben der Schulaufsicht im Bereich des Qualitätsmanagements
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Aufgaben der Schulaufsicht sollen konkretisiert werden damit klargestellt ist, dass das Qualitätsmanagement auch die Lernzeit und die Freizeit an ganztägigen Schulformen umfasst. Alle Teile ganztägiger Schulformen, egal ob sie mit dem Unterrichtsteil in verschränkter oder in getrennter Form geführt werden, sind vom Geltungsbereich des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes umfasst und unterliegen dessen Qualitätsmanagement.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Präzisierung über Aufgabe und Ziel der Lernzeit und Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Angebote im musischen, kreativen, künstlerischen und sportlichen Bereich im Freizeitbereich. Ebenso erfolgen Definitionen über den Umfang der zu setzenden Angebote.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Absicherung der Gesamtzahl der Bewegung und Sportstunden in den Stundentafeln der Volksschule
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In den vergangenen Jahren ist es aufgrund von schulautonomen Entscheidungen zu einer Reduzierung der Bewegungs- und Sportstunden in den Lehrplänen an österreichischen Schulen gekommen. Die Verwaltung hätte darauf zu achten, dass die Unterstützung, die der Bewegungs- und Sportunterricht zu einer täglichen Bewegungseinheit leistet, auf dem aktuellen Niveau bleibt, bzw. dass der Beitrag zu einer täglichen Bewegungseinheit durch eine Erhöhung der Bewegungs- und Sportstunden verstärkt wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Integration von Bewegungselementen in den Unterricht
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die „bewegte Didaktik“ ist eine Maßnahme, die den Regelunterricht durch die Durchführung von Bewegungsaufgaben während des Unterrichts ergänzt. Die Bewegungsaufgaben können sinnvollerweise nach dem Abschluss von Unterrichtskapiteln oder – themen durchgeführt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Kooperation Schule und Sportverein
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zwischen dem Bildungsministerium und dem Sportministerium bzw. der Bundessportorganisation besteht eine Grundsatzvereinbarung, dass es im Interesse des Bildungsministeriums und des organisierten Sports ist, wenn Vereine/Verbände im regionalen Bereich mit Schulen im Rahmen der Schulautonomie Kooperationen eingehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Sicherstellung von Bewegung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Einsatz von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen (mit dem Schwerpunkt Sport) im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe I um einen ausreichenden Bewegungsanteil zu gewährleisten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen blieben unter der Planung, da im Gesamtzeitraum nur 37.500 der geplanten 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen geschaffen wurden.
Die Plandaten stammen aus dem zur Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19 entwickelten Ausbauszenario mit einem Ausbauziel von 200.000 Betreuungsplätzen. Für diesen geplanten Ausbau wurden den Schulerhaltern die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Der Ausbau ganztägiger Schulformen erfolgt aber immer bedarfsorientiert, also nur dann, wenn genügend Anmeldungen vorhanden sind. Im Schuljahr 2014/15 waren 140.000 Schüler/innen zu ganztägigen Schulformen angemeldet, im Schuljahr 2018/19 waren es 177.500.
Entsprechend dem geringeren Ausbau wurden auch die Mittel aus der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von den Schulerhaltern nicht zur Gänze abgerufen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
- Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive
Der quantitative und qualitative Ausbau der ganztägigen Schulformen schreitet sukzessive bedarfsgerecht voran, es wurden jedoch die zur Verfügung stehenden Mittel aus 15a-Vereinbarungen nicht zu Gänze abgerufen. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen blieben daher unter der Planung, da im Gesamtzeitraum nur 37.500 der geplanten 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen geschaffen wurden.
Die Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern haben sich im Bereich qualitative Entwicklung im Beobachtungszeitraum positiv verändert. Die seit Schuljahr 2016/17 gültigen Betreuungspläne geben dem Bereich Bewegung und Sport einen fixen Stellenwert im Ablauf der Freizeitbetreuung, d.h. die Inhalte der Freizeitbetreuung wurden entsprechend angepasst. Die tägliche Bewegungseinheit gilt darin als zentraler Schwerpunkt. Das Qualitätsmanagement ist klar bei der Schulaufsicht verankert, die Ganztägigkeit ist Teil der Schulentwicklung. Damit leisten ganztägige Schulformen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Schulen haben die Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit aufgrund der Verankerung in den Betreuungsplänen umgesetzt.
Durch die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen ist für eine qualitätsvolle Umsetzung der Betreuungspläne gesorgt, da der Bereich „Sport“ als Teil der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule in der Freizeitpädagogik verankert ist. Dies gilt nicht nur für jene Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen mit dem Schwerpunkt Sport, sondern generell für diese Ausbildung.
2015 wurden die positiven Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung bzw. das Erreichen eines Bildungsziels insbesondere auf Kinder in ganztägigen Schulen in verschränkter Form gesehen. Die Entwicklung zeigte jedoch, dass die getrennte Form von Seiten der Eltern die dzt. bevorzugte ist (über 90% der Standorte). Positive Auswirkungen auf Kinder aus sozial schwachen Familien sowie auf Kinder mit Migrationshintergrund werden zwar nach wie vor erwartet, allerdings zeigt sich, dass diese Bevölkerungsteile das Angebot weniger annehmen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.