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Vorhaben

Sicherstellung ganztägiger Schulformen und Aufwertung von Bewegung und Sport

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -71.185

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ein qualitätsvolles Angebot an ganztägigen Schulformen ist für die individuelle Förderung von Kindern notwendig. Ganztägige Schulformen ermöglichen vor allem in Form der verschränkten Ganztagsschule die Umsetzung des Konzepts des pädagogisch fundierten Abwechselns zwischen Lerneinheiten, Fördereinheiten, Sport und Freizeit. Ganztägige Schulformen sind sozial gerechter, da vielfach erwiesen wurde, dass in dieser Schulform die Kosten für Nachhilfe sinken – bei ganztägigen Schulangeboten werden dadurch sozial schwächere Familien finanziell entlastet. Ganztägige Schulformen ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung, was vor allem Frauen zu Gute kommt, die voll erwerbstätig sein wollen. Ganztägige Schulformen sind ein Motor der Integration für SchülerInnen mit Migrationshintergrund, da durch das gemeinsame Lernen spielerisch Spracherwerb erleichtert und Diversität so gelebt wird, dass kulturelle sowie soziale Barrieren spielerisch abgebaut werden.
Durch die Qualitätsmanager der Schulaufsicht wird das Angebot der Standorte weiterentwickelt. Die Ergänzung zu diesen Bestimmungen soll klar stellen, dass bei Schulen mit ganztägiger Schulform (Schulen mit Tagesbetreuung, vgl. § 8 lit. j SchOG) auch der Betreuungsteil der Schulaufsicht unterliegt. Dieser umfasst neben den Lernzeiten jedenfalls einen Freizeitteil (einschließlich Verpflegung). Alle Teile der ganztägigen Schulen, egal ob sie mit dem Unterrichtsteil in verschränkter oder in getrennter Form geführt werden, sind vom Geltungsbereich des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes umfasst und unterliegen dessen Qualitätsmanagement. Davon unberührt bleiben die Zuständigkeiten anderer Stellen (Diensthoheit gegenüber Lehr- und sonstigem Personal durch Bund, Land und/oder Schulerhalter, Ausstattung und Verpflegung durch Schulerhalter) gemäß den Vollzugszuständigkeiten der Art. 14 und 14a B-VG.
An ganztägigen Schulformen bildet der Betreuungsplan einen Teil des Lehrplanes. Derzeit sind Betreuungspläne nur für die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit festzulegen. Tatsächlich enthalten die Lehrpläne nur marginal Bestimmungen, die auch den Freizeitteil anlangen. Die zu überarbeitenden Lehrpläne sollen für den Betreuungsteil vorsehen, dass die Lernzeiten jedenfalls der Bearbeitung von Hausübungen, der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit sowie der individuellen Förderung dienen. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungsteil soll auch in Zukunft nicht zulässig sein.
Die Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit wird in der Gesellschaft zunehmend wahrgenommen und akzeptiert. So verweisen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission explizit auf den hohen Stellenwert von Bewegung für die Gesundheit und fordern dazu auf, der körperlichen Aktivität auf nationaler Ebene mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Bewegung und Sport werden in zunehmendem Maße als notwendiger Bestandteil nationaler Public-Health-Maßnahmen verstanden und bilden einen zentralen Pfeiler der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt insbesondere der Bewegung im Kindes- und Jugendalter einen hohen Stellenwert zu, da körperliche Aktivität unter anderem die Lernfähigkeit fördert und Bewegungsgewohnheiten, die man im Kindes- und Jugendalter annimmt, sehr wahrscheinlich im Erwachsenalter beibehalten werden (World Health Organization, 2012).
Bundeslandspezifische Untersuchungen (siehe u.a. Gesundheits- und Fitnessstudie NÖ SchülerInnen 2010) über Schülerinnen und Schüler der 4. – 13 Schulstufe belegen, dass 22% der Burschen und 16% der Mädchen übergewichtig oder adipös sind, 18,5% der Burschen und 15,5% der Mädchen wegen struktureller Auffälligkeiten des Bewegungsapparates oder starker Haltungsschwäche eine fachärztliche orthopädische Begutachtung oder Verlaufskontrolle empfohlen wurde.
Diese bundeslandspezifischen Ergebnisse können im Allgemeinen als Indiz für den Gesundheitszustand österreichischer Schülerinnen und Schüler exemplarisch herangezogen werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der bedarfsgerechte Ausbau der ganztägigen Schul- und Betreuungsformen ist im Regierungsprogramm 2017 – 2022 als Vorhaben verankert. Auch die Weiterentwicklung der mit dem Modell „Tägliche Bewegungseinheit“ gesetzten Aktivitäten und die Entwicklung einer effektiven und praktikablen Lösung für mehr Sport und Bewegung an Schulen ist Teil des Regierungsprogramms.

Eines der Wirkungsziele des BMBWF lautet „Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“. Eine der dafür angegebenen Kennzahlen bezieht sich auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Ganztagesschule. Auch auf Global- und Detailbudgetmaßnahmenebene ist der Ausbau der ganztägigen Schulformen als Maßnahme formuliert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Qualitatives Angebot an und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen

Beschreibung des Ziels

Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist, Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Qualitätssicherung an den ganztägigen Schulformen

Ausgangszustand 2013:

Das Angebot ganztägiger Schulformen befindet sich im Aufbau. Seit dem Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2013/14 wurde an zusätzlichen 810 Standorten ein Angebot geschaffen und es werden über 53.000 SchülerInnen zusätzlich betreut. An den Standorten wird ein qualitätsvolles Angebotes entwickelt, das durch wenige Vorgaben durch die Betreuungspläne und zum Teil ohne die Einbeziehung der Schulaufsicht erfolgt.

Zielzustand 2018:

Qualitätsmanager der Schulaufsicht sind explizit legitimiert alle Teile des schulischen Alltages (Unterricht, Lernzeit und Freizeit) in ihre Entwicklungsarbeit aufzunehmen. Klare Vorgaben durch umfassende Betreuungspläne.

Istzustand 2018:

Von Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2018/19 wurden an zusätzlichen 366 Standorten über 37.500 Schülerinnen zusätzlich betreut. Seit 2015/16 sind den Lehrplänen der Schularten, die ganztägig in getrennter oder verschränkter Form geführt werden können (VS, NMS, SO, PTS und AHS-Unterstufe), sogenannte "Betreuungspläne" verankert, die klare Vorgaben für den sogenannten "Betreuungsteil" formulieren, der aus Lernzeiten und Freizeit besteht. Zur Unterstützung der Schulen wurde dafür in Zusammenarbeit mit der damaligen Schulaufsicht ein eigener Leitfaden für den Betreuungsplan entwickelt. Der qualitative Ausbau der ganztägigen Schulformen wird seit Schuljahr 2017/18 durch eine standardisierte Online-Erhebung des pädagogischen Konzepts begleitet, die alle ganztägig geführten Schulen erstellen. Die Schulqualitäts-Manager und -Managerinnen der Bildungsdirektionen begleiten und monitoren die Qualitätsentwicklung der Standorte und tun dies aufgrund ihrer im Schulaufsichtsgesetz klar definierten Zuständigkeit.

Datenquelle:
SchOG § 6 und Betreuungspläne in den Lehrplänen der betroffenen Schularten

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Tägliche Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe 1

Beschreibung des Ziels

Schülerinnen und Schüler ganztägig geführter Schulformen mit dem Schwerpunkt der Grundstufe und der Sekundarstufe I sollen die Möglichkeit einer täglichen Bewegungseinheit nutzen können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Tägliche Bewegungseinheit [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: gesetzliche Grundlage (SchOG §6 Abs. 4a)

Kooperationsmodelle mit Vereinen/Verbänden des organisierten Sports [%]

Istwert

49

%

Zielzustand

30

%

Datenquelle: BMBWF: Auswertung des pädagogischen Konzeptes der ganztägig geführten Schulen aus 2017/18

Freizeitpädagogen und Freizeitpädagoginnen (mit dem Schwerpunkt Sport) im Einsatz [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

20

%

Datenquelle: Datenerhebung nicht möglich, da an den Pädagog. Hochschulen nachfragebedingt zuwenig Angebot für Freizeitpägdagoginnen und Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport vorhanden ist


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Konkretisierung der Aufgaben der Schulaufsicht im Bereich des Qualitätsmanagements

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Aufgaben der Schulaufsicht sollen konkretisiert werden damit klargestellt ist, dass das Qualitätsmanagement auch die Lernzeit und die Freizeit an ganztägigen Schulformen umfasst. Alle Teile ganztägiger Schulformen, egal ob sie mit dem Unterrichtsteil in verschränkter oder in getrennter Form geführt werden, sind vom Geltungsbereich des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes umfasst und unterliegen dessen Qualitätsmanagement.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Präzisierung über Aufgabe und Ziel der Lernzeit und Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Angebote im musischen, kreativen, künstlerischen und sportlichen Bereich im Freizeitbereich. Ebenso erfolgen Definitionen über den Umfang der zu setzenden Angebote.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Absicherung der Gesamtzahl der Bewegung und Sportstunden in den Stundentafeln der Volksschule

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den vergangenen Jahren ist es aufgrund von schulautonomen Entscheidungen zu einer Reduzierung der Bewegungs- und Sportstunden in den Lehrplänen an österreichischen Schulen gekommen. Die Verwaltung hätte darauf zu achten, dass die Unterstützung, die der Bewegungs- und Sportunterricht zu einer täglichen Bewegungseinheit leistet, auf dem aktuellen Niveau bleibt, bzw. dass der Beitrag zu einer täglichen Bewegungseinheit durch eine Erhöhung der Bewegungs- und Sportstunden verstärkt wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Integration von Bewegungselementen in den Unterricht

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die „bewegte Didaktik“ ist eine Maßnahme, die den Regelunterricht durch die Durchführung von Bewegungsaufgaben während des Unterrichts ergänzt. Die Bewegungsaufgaben können sinnvollerweise nach dem Abschluss von Unterrichtskapiteln oder – themen durchgeführt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Kooperation Schule und Sportverein

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zwischen dem Bildungsministerium und dem Sportministerium bzw. der Bundessportorganisation besteht eine Grundsatzvereinbarung, dass es im Interesse des Bildungsministeriums und des organisierten Sports ist, wenn Vereine/Verbände im regionalen Bereich mit Schulen im Rahmen der Schulautonomie Kooperationen eingehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Sicherstellung von Bewegung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Einsatz von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen (mit dem Schwerpunkt Sport) im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe I um einen ausreichenden Bewegungsanteil zu gewährleisten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2018
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-71.185

Tsd. Euro

Plan

-131.105

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

61.915

Tsd. Euro

Plan

72.569

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

9.270

Tsd. Euro

Plan

58.536

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

71.185

Tsd. Euro

Plan

131.105

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.223

Tsd. Euro

Plan

-4.515

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.992

Tsd. Euro

Plan

2.298

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

231

Tsd. Euro

Plan

2.217

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.223

Tsd. Euro

Plan

4.515

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.309

Tsd. Euro

Plan

-16.992

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.874

Tsd. Euro

Plan

8.926

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

435

Tsd. Euro

Plan

8.066

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.309

Tsd. Euro

Plan

16.992

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.891

Tsd. Euro

Plan

-27.337

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.375

Tsd. Euro

Plan

15.026

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

516

Tsd. Euro

Plan

12.311

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.891

Tsd. Euro

Plan

27.337

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.938

Tsd. Euro

Plan

-37.682

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.063

Tsd. Euro

Plan

21.126

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2.875

Tsd. Euro

Plan

16.556

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.938

Tsd. Euro

Plan

37.682

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen blieben unter der Planung, da im Gesamtzeitraum nur 37.500 der geplanten 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen geschaffen wurden.
Die Plandaten stammen aus dem zur Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19 entwickelten Ausbauszenario mit einem Ausbauziel von 200.000 Betreuungsplätzen. Für diesen geplanten Ausbau wurden den Schulerhaltern die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Der Ausbau ganztägiger Schulformen erfolgt aber immer bedarfsorientiert, also nur dann, wenn genügend Anmeldungen vorhanden sind. Im Schuljahr 2014/15 waren 140.000 Schüler/innen zu ganztägigen Schulformen angemeldet, im Schuljahr 2018/19 waren es 177.500.
Entsprechend dem geringeren Ausbau wurden auch die Mittel aus der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von den Schulerhaltern nicht zur Gänze abgerufen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
  • Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive

Der quantitative und qualitative Ausbau der ganztägigen Schulformen schreitet sukzessive bedarfsgerecht voran, es wurden jedoch die zur Verfügung stehenden Mittel aus 15a-Vereinbarungen nicht zu Gänze abgerufen. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen blieben daher unter der Planung, da im Gesamtzeitraum nur 37.500 der geplanten 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen geschaffen wurden.
Die Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern haben sich im Bereich qualitative Entwicklung im Beobachtungszeitraum positiv verändert. Die seit Schuljahr 2016/17 gültigen Betreuungspläne geben dem Bereich Bewegung und Sport einen fixen Stellenwert im Ablauf der Freizeitbetreuung, d.h. die Inhalte der Freizeitbetreuung wurden entsprechend angepasst. Die tägliche Bewegungseinheit gilt darin als zentraler Schwerpunkt. Das Qualitätsmanagement ist klar bei der Schulaufsicht verankert, die Ganztägigkeit ist Teil der Schulentwicklung. Damit leisten ganztägige Schulformen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Schulen haben die Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit aufgrund der Verankerung in den Betreuungsplänen umgesetzt.
Durch die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen ist für eine qualitätsvolle Umsetzung der Betreuungspläne gesorgt, da der Bereich „Sport“ als Teil der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule in der Freizeitpädagogik verankert ist. Dies gilt nicht nur für jene Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen mit dem Schwerpunkt Sport, sondern generell für diese Ausbildung.
2015 wurden die positiven Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung bzw. das Erreichen eines Bildungsziels insbesondere auf Kinder in ganztägigen Schulen in verschränkter Form gesehen. Die Entwicklung zeigte jedoch, dass die getrennte Form von Seiten der Eltern die dzt. bevorzugte ist (über 90% der Standorte). Positive Auswirkungen auf Kinder aus sozial schwachen Familien sowie auf Kinder mit Migrationshintergrund werden zwar nach wie vor erwartet, allerdings zeigt sich, dass diese Bevölkerungsteile das Angebot weniger annehmen.

Gesamtbeurteilung

Von Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2018/19 wurden an zusätzlichen 366 Standorten über 37.500 Schülerinnen zusätzlich betreut. Die quantitative Steigerung geht Hand in Hand mit einer qualitativen Verbesserung, die sich insbesondere durch die engmaschige Begleitung der Schulen in der Erstellung ihres pädagogischen Konzeptes und dessen Bewertung durch die Schulaufsicht auszeichnet.

Die angestrebte Schaffung von Rahmenbedingungen zur Integration von mehr Bewegung in den Schulalltag wurde an den ganztägigen Schulformen im Wesentlichen erreicht. Die Betreuungspläne geben die tägliche Bewegungseinheit als zentralen Schwerpunkt vor. Die Qualitätsentwicklung der ganztägigen Schulformen wurde standardisiert und wird von Seiten der Schulaufsicht im Rahmen der Schulqualitätsentwicklung und einer Online-Erfassung des pädagogischen Konzeptes aller ganztägig geführten Schulen begleitet und kontrolliert. Die Voraussetzungen für den Einsatz von qualitätsvoll ausgebildetem Personal auch in den Freizeiteinheiten wurden geschaffen.

Die Erhebung des Einsatzes von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport lässt sich in der angedachten Form nicht realisieren, da einerseits die Zuständigkeit für die Anstellung des Freizeitpersonals bei den Schulerhaltern liegt (d.h. im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen ist dies in der Regel die Aufgabe der Gemeinde) und andererseits nachfragebedingt nicht entsprechend viele Personen mit dieser Schwerpunktsetzung ausgebildet wurden. Von Seiten des Bundes wurden jedoch mit SchOG § 8 (j) die Voraussetzungen geschaffen und wurden bzw. werden weiterhin die Mittel für die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen an den Pädagogischen Hochschulen bereit gestellt.

Das Vorhaben, die für eine gesunde Entwicklung wichtige Bewegungszeit im Regelunterricht abzusichern und über den Ausbau ganztägiger Schulformen sogar auszubauen, kann insgesamt als gelungenes Regelungsvorhaben bezeichnet werden. Die Maßnahme, dass Personen, die eine entsprechende Vorqualifikation im sportlichen Bereich vorweisen können, einen vereinfachten Weg für die Tätigkeit im Freizeitteil ganztägiger Schulformen eröffnet wird (siehe dazu auch BGBl Nr. 374/2017) wird ebenso als qualitativ wertvoll bewertetet und ist grundsätzlich gegeben. Mit der Maßnahme Vorqualifikationen im sportlichen Bereich anzuerkennen und einen effizienten Weg zur Qualifikation wie im SchOG § 8 (j) beschrieben, aufzuzeigen, konnte mit dem vorliegenden Vorhaben auch dem Anliegen des organisierten Sports Rechnung getragen werden, die Schule für qualifiziertes Personal aus dem Sportbereich zu öffnen. Eine erste Auswertung der pädagogischen Konzepte der Ganztagsschulen zeigt zudem, dass die Kooperation mit Sportvereinen zur unterstützenden Gestaltung des Freizeitteils bei 40% aller Kooperationsformen mit außerschulischen Einrichtungen liegt, was auch als Erfolg bezeichnet werden kann.


Verbesserungspotentiale

Im Bereich der FreizeitpädagogInnen mit dem Schwerpunkt Sport wäre die Anstellungsquote im Verhältnis zu sonstigem Betreuungspersonal im Freizeitteil eine sinnvolle Kennzahl. Diesbezüglich wäre mit den Schulerhaltern eine Vereinbarung zu treffen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.